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Manager-Gehälter: Experten lehnen SPD-Pläne ab

Steuerexperten lehnen die SPD-Überlegungen ab, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen einzuschränken.

"Eine solche Regelung wäre grundfalsch", sagte Wolfgang Wiegard, Mitglied im Rat der fünf Wirtschaftsweisen, dem Tagesspiegel . Der SPD-Fraktionsvize Joachim Poß hatte sich zuvor für eine Begrenzung der Abzugsfähigkeit ausgesprochen.   Wiegard sagte, Abfindungen gehörten zum betrieblichen Aufwand. Sie müssten auch entsprechend behandelt werden und den steuerlich relevanten Gewinn mindern, verlangte er. "Begrenzt man die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen, gehen automatisch auch die Gewinne zurück", warf er ein.

Zudem würde es zu einer doppelten Besteuerung kommen, warnte der Regensburger Ökonom: Zum einen würden Abfindungen auf Unternehmensebene mit Einkommen- oder mit Körperschaftsteuer belastet, zum anderen noch einmal beim Empfänger mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Rechtliche Bedenken gegen die Begrenzung der Abzugsfähigkeit hat Wiegard dagegen nicht. "Steuerrechtlich kann man es machen." Das verstieße zwar gegen das Nettoprinzip im Steuerrecht, wonach Ausgaben für den Beruf oder den Betrieb die steuerliche Leistungsfähigkeit mindern. Gegen dieses Prinzip verstoße der Staat aber ohnehin oft.

Der Mainzer Finanzwissenschaftler Rolf Peffekoven, ehemals Mitglied bei den Wirtschaftsweisen, sieht hier größere Probleme. Das Nettoprinzip sei "ein Grundsatz im Steuerrecht". Eine Änderung bei den Abfindungen wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und "würde sofort eine Klage in Karlsruhe bedeuten, und die hätte nach meiner Einschätzung auch gute Aussichten auf Erfolg". Aus einem ähnlichen Grund gebe es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale. Abgesehen davon würde Deutschland damit schärfere Regeln als andere Länder einführen, monierte Peffekoven. "Das bedeutete einen Standortnachteil für die Bundesrepublik." (ho/Tsp)

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