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Wirtschaft: Manager sollen die Karten offen auf den Tisch legen

Vorstände und Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften sollen künftig ihre Vergütungen offen legen. Dies empfiehlt der so genannte Corporate Governance Kodex, der gestern Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin in Berlin vorgelegt wurde.

Vorstände und Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften sollen künftig ihre Vergütungen offen legen. Dies empfiehlt der so genannte Corporate Governance Kodex, der gestern Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin in Berlin vorgelegt wurde. Im Auftrag der Ministerin hatte eine 13-köpfige Regierungskommission den Kodex ausgearbeitet. Ziel ist eine transparente Unternehmensführung. In angelsächsischen Ländern spielt die Einhaltung solcher freiwilligen Richtlinien für die Bewertung der Unternehmen auf den Finanzmärkten inzwischen eine wichtige Rolle, weil daraus die Bereitschaft abgelesen wird, Aktionäre offen zu informieren.

Unter Leitung des Thyssen-Krupp-Aufsichtsratsvorsitzenden Gerhard Cromme formulierte die Kommission Selbstverpflichtungen, die über gesetzliche Forderungen hinausgehen. "Wir erwarten, dass sich der weit überwiegende Teil der deutschen Aktiengesellschaften dem Kodex anschließen wird," sagte Cromme. Staatliche Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Regeln wird es nicht geben. Die Unternehmen müssten sich aber rechtfertigenn, wenn sie gegen den Kodex verstoßen, meint Cromme.

Die Justizministerin kündigte an, dass das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPug) noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden soll. Darin werden Vorstände und Aufsichtsräte verpflichtet, jährlich eine Erklärung abzugeben, ob sie den Kodex beachtet haben und auch in Zukunft beachten werden. Andernfalls müssen sie die Abweichungen begründen. Cromme wies darauf hin, dass "gut begründete Abweichungen keinen Makel für die Corporate Governance eines Unternehmens begründen" sollten.

Der Kodex gibt unter anderem Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand. Er fordert eine intensives Zusammenwirken der beiden Gremien. Damit sollen sich das deutsche duale Führungssystem (mit dem aktiven Vorstand und dem Kontrollorgan Aufsichtsrat) und das international übliche Modell des Board (in dem diese Funktionen vermischt sind) in der Praxis aufeinander zu bewegen. Der Kodex macht Vorschläge, wie die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sichergestellt werden soll. Dazu soll der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichten, dem kein ehemaliges Vorstandsmitglied des Unternehmens angehört. Festgelegt werden zudem Verhaltensempfehlungen für die Mitglieder von Vorständen und Aufsichtsräten, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Für Diskussionen in der Kommission hatten insbesondere die Empfehlungen zu Unternehmensübernahmen gesorgt. Der Kodex empfiehlt, die Hauptversammlung auch dann anzurufen und über Angebote abstimmen zu lassen, wenn das nach den Gesetzen nicht notwendig wäre.

sac

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