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Mannesmann-Prozess: Keine Bühne für Siegerposen

Es dürfte viel spekuliert werden über die Gefühle, mit denen Josef Ackermann am Donnerstag das Düsseldorfer Landgericht betreten wird, denn wenn er verliert, ist er seinen Job los.

Düsseldorf - Sein berühmt-berüchtigtes Victory-Zeichen vom Beginn des ersten Mannesmann-Prozesses dürfte sich der Deutsche-Bank-Chef diesmal jedenfalls verkneifen. Doch auch ohne öffentlichkeitswirksame Gesten steht Ackermann bei der Neuauflage des spektakulären Wirtschaftsstrafverfahrens im Mittelpunkt: Denn für den Spitzenmann unter den deutschen Wirtschaftsführern steht besonders viel auf dem Spiel, wenn der Vorsitzende Richter Stefan Drees den zweiten Untreue-Prozess um die Mannesmann-Millionen eröffnet.

Schon vor Monaten hatte Ackermann keinen Zweifel daran gelassen, dass er bei einer Verurteilung zurücktreten wird - und zwar ohne jede Abfindung. Freilich könnte noch geraume Zeit vergehen, bis ein möglicher Schuldspruch von Deutschlands mächtigstem Banker rechtskräftig würde. Denn der Prozess um die 57-Millionen-Euro-Zahlungen an Mannesmann-Manager und -Pensionäre beginnt nun wieder bei Null: Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) auf Revision der Anklage im Dezember die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts für Ackermann und seine fünf Mitangeklagten einkassiert hatte, wird nun vor einer anderen Kammer wieder in erster Instanz verhandelt. Damit stünde den Prozessbeteiligten auch eine erneute Revision in Karlsruhe offen.

Für Prognosen zu früh

Für Prognosen zum Ausgang ist es derzeit noch zu früh. Manches spricht aber dafür, dass zumindest einige der zwölf Verteidiger eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage anstreben. Erneut auf der Anklagebank sitzen werden neben Ackermann der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser, der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk sowie Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel; ebenfalls beschuldigt sind der frühere Konzernbetriebsratschef Jürgen Ladberg und Ex-Direktionsmitarbeiter Dietmar Droste.

Im Verhandlungssaal L 111 wird es ab Donnerstag erneut darum gehen, ob die Zahlungen an aktive und ehemalige Mannesmann-Manager rechtmäßig waren - oder ob damalige Aufsichtsräte von Mannesmann durch ihre Zustimmung zu den Prämien und Pensionsabfindungen Konzerngelder verschwendet und sich damit strafbar gemacht haben. Nachdem Vodafone den Düsseldorfer Mannesmann-Konzern Anfang 2000 für den damaligen Rekordpreis von rund 180 Milliarden Euro übernommen hatte, waren beträchtliche Summen an amtierende und frühere Vorstände von Mannesmann geflossen: insgesamt 24,5 Millionen Euro Anerkennungsprämien - davon 16 Millionen an Esser und drei Millionen an Funk - sowie weitere 32,5 Millionen als Pensionsabfindungen an insgesamt 18 Ex-Vorstände oder deren Hinterbliebene.

BGH: Angeklagte sind keine "Gutsherren"

Bewilligt wurden die Zahlungen vom Präsidium des Mannesmann-Aufsichtsrats, dem Ackermann, Zwickel, Funk und Ladberg angehörten. Bereits im ersten Düsseldorfer Mannesmann-Prozess hatte die Strafkammer zwar den Angeklagten ins Stammbuch geschrieben, dass sämtliche Zahlungen "nicht im Interesse der Mannesmann AG" gelegen hätten. Dennoch verkündete das im Juli 2004 einen Freispruch für alle Angeklagten, da ihnen keine schwerwiegende Pflichtverletzung nachzuweisen sei.

Der BGH beurteilte dies im Revisionsverfahren anders: Die Angeklagten seien "nicht Gutsherren, sondern nur Gutsverwalter" gewesen, die unrechtmäßig über fremdes Vermögen verfügt hätten. Esser, Funk und andere hätten die Gelder ohne jeden Nutzen für Mannesmann bekommen, weil die Übernahme durch Vodafone und der Aktienumtausch längst beschlossene Sache gewesen seien. Die Verteidiger im zweiten Mannesmann-Prozess müssen nun versuchen, das Landgericht vom Gegenteil zu überzeugen. Für das Verfahren vor der zehnten großen Wirtschaftsstrafkammer sind bislang 23 Verhandlungstage bis Ende Februar anberaumt. Als erste Zeugen will das Gericht am 16. November unter anderem einen Düsseldorfer Oberstaatsanwalt und einen früheren Rechtsberater von Mannesmann vernehmen. (Von Richard Heister, AFP)

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