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Mannesmann: Prozessauftakt in Düsseldorf

Vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der zweite Prozess um die Millionen-Zahlungen bei Mannesmann begonnen. Deutsche-Bank-Chef Ackermann will sich zu den Vorwürfen äußern.

Düsseldorf - Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg unterstrich bei der Verlesung der Anklageschrift, dass die Millionen-Zahlungen an amtierende und frühere Konzernmanager nach der Übernahme des Düsseldorfer Konzerns durch Vodafone im Jahr 2000 "in keiner Weise den Interessen der Mannesmann AG entsprochen" hätten. Die sechs Angeklagten, unter ihnen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser, hätten ihre Befugnis, über fremdes Vermögen zu bestimmen, missbraucht, sagte Lichtenberg weiter.

Die Zahlungen - Prämien und Abfindungen in Höhe von insgesamt 57 Millionen Euro - waren vom damaligen Aufsichtsratspräsidium des Düsseldorfer Konzerns beschlossen worden, dem unter anderem Ackermann und der ebenfalls angeklagte frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel angehörten. Allein Esser hatte seinerzeit laut Anklage eine Anerkennungsprämie von rund 16 Millionen Euro erhalten. Vodafone hatte Mannesmann Anfang 2000 nach langem Ringen für den damaligen Rekordpreis rund 180 Milliarden Euro übernommen.

Ackermann will im Fall einer Verurteilung zurücktreten

Die sechs Angeklagten waren in einem ersten Prozess im Juli 2004 freigesprochen worden; der Bundesgerichtshof hob diese Urteile jedoch Ende 2005 auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Düsseldorfer Gerichts zurück. Zum Prozessauftakt kündigten fünf der sechs Angeklagten an, dass sie vor Gericht zu den Anklagepunkten Stellung nehmen werden. Auch Deutsche-Bank-Chef Ackermann will sich nach Angaben seines Anwalts zu den Vorwürfen äußern - allerdings erst ab dem zweiten Verhandlungstag am kommenden Donnerstag. Für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung hatte der 58-Jährige bereits im Februar seinen Rücktritt angekündigt.

Die Verteidiger des ebenfalls angeklagten ehemaligen Konzernbetriebsratschefs Jürgen Ladberg rügten zu Prozessbeginn die Besetzung des Gerichts. Dabei ging es um die Beiordnung einer Ergänzungsrichterin zu dem Düsseldorfer Strafsenat. Die Strafkammer will am kommenden Verhandlungstag über den Antrag entscheiden. (tso/AFP)

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