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Der Goldbärenstreit zwischen den Süßwarenherstellern Haribo und Lindt.

© Rolf Vennenbernd/dpa

Markenstreit: Unternehmen streiten vor dem BGH über goldene Bären und rote Sparkassen

Goldbär oder goldener Bär, Sparkassen-rot oder Santander-rot? Vor dem BGH verteidigen Unternehmen ihre Wiedererkennbarkeit.

Die Goldbären von Haribo und der Schokoladenbär von Lindt dürfen weiterhin die Süßwarenregale der Supermärkte füllen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch die Klage von Haribo gegen den Schweizer Konzern Lindt abgewiesen (Az: Bundesgerichtshof I ZR 105/14). Der Verkauf des Schokobären verletzt nicht die Rechte von Haribo. Haribo muss nun auch die Prozesskosten tragen. Da der Streitwert auf mehr als 4,5 Millionen Euro angesetzt wurde, wird es durchaus teuer für den Gummibärchen-Hersteller.

Haribo nennt seine bunten Gummibärchen seit vielen Jahren Goldbären – was ja spätestens durch die Werbung von Thomas Gottschalk breiten Verbraucherkreisen bekannt ist. Lindt brachte 2011 nun neben seinem Schokoladen-Hasen in Goldpapier auch einen Bären in Goldpapier auf den Markt. Wie der Lindt-Hase trägt auch der Schokoladenbär ein rotes Band um den Hals. Die Produkterweiterung diente eigentlich der Verkaufssteigerung, denn Hasen verkaufen sich saisonbedingt nur zu Ostern.

Verwechslungsgefahr zwischen Schokobär und Goldbär?

Aber Haribo beanstandete, dass der Schokobär auch ein Goldbär ist, denn er ist ja in Goldfolie eingewickelt. Wesentliche Teile der Konsumenten würden bei dem Lindt-Bären nun die Verbindung zu Goldbären ziehen. Damit werde die geschützte Haribo-Wortmarke „Goldbär“ verwässert. Es ging also weniger um eine Verwechslungsgefahr – dazu sind die kleinen Gummibärchen und der weitaus größere Schoko-Bär viel zu unterschiedlich. Aber der Verbraucher könne die Goldbären nun nicht mehr eindeutig der Marke Haribo zuordnen und halte auch den Lindt-Bären für einen Goldbären.

Der BGH, der schon im Juni über den Streit verhandelt hatte, sprach nun am Mittwoch in letzter Instanz sein Urteil. Dass der Verbraucher das Lindt-Produkt als Goldbären bezeichne, beurteilten die Karlsruher Bundesrichter keineswegs als eindeutig. Ebenso naheliegend seien andere Bezeichnungen, wie zum Beispiel „Schokoladenbär“ oder „Schokoladenteddy“. Wenn es aber mehrere Möglichkeiten gebe, bestehe keine ausreichende Ähnlichkeit zwischen dem Wort einerseits und dem dreidimensionalen Produkt andererseits.

Goldbär und Blaubär

Damit geht das Urteil über den Einzelfall hinaus. Schon in der mündlichen Verhandlung warf der Vorsitzende Richter Büscher die Frage auf, ob man mit der Wortmarke „Blaubär“ – Käptn Blaubär ist eine bekannte Figur aus der Sendung mit der Maus – verhindern könne, dass jedwede Bären in blauer Farbe oder Kleidung verkauft werden? So einfach ist es also nicht.

Anders verhält es sich, wenn die Farbe selbst geschützt ist – wie Nivea-blau, Milka-lila oder Sparkassen-rot. Eine Klage der Sparkasse wegen ebenjener Farbmarke hat der BGH am Mittwoch in die Vorinstanz zurückverwiesen (Az.: I ZR 78/14). Der Sparkassen-Dachverband klagt gegen die spanische Großbank Santander – deren rot sei zu ähnlich.

2007 hatten die Sparkassen sich ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen. Sie verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe für ihre etwa 15.000 Filialen. Die spanische Santander-Bank benutzt seit den 1980er Jahren weltweit den fast gleichen Rotton HKS 14. Seit 2004 ist sie auch in Deutschland präsent, wo sie etwa 200 Filialen betreibt.

Sparkasse klagt gegen Santander

Die Sparkasse klagte vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen Santander, um die Verwendung der Signalfarbe auf dem deutschen Markt verbieten zu lassen. Sie befürchten, dass der Verbraucher die Farben verwechseln könnte. Das OLG hatte jedoch den von den Sparkassen erhobenen Vorwurf einer markenrechtlichen Verletzung verneint und die Klage insoweit abgewiesen. Der BGH aber halte Ansprüche der Sparkassen hier für möglich, hieß es. Die Sparkassen begrüßten die Entscheidung.

Das OLG müsse nun unter anderem klären, wie bekannt das Sparkassen-Rot sei und inwieweit es mit der Farbe und Logo der spanischen Konkurrenz verwechselt werden könne. (mit dpa, faf)

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