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Wirtschaft: Maschinenbauverband: Steuersatz unter 30 Prozent - Warnung vor dem Scheitern des Reformpaketes

Die Bundesregierung wird weiter unter Druck gesetzt, den Spitzensteuersatz in ihrem Unternehmensteuerkonzept abzusenken. Nur ein solcher Schritt bringt nach Auffassung des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die nötige Entlastung auch des Mittelstandes.

Die Bundesregierung wird weiter unter Druck gesetzt, den Spitzensteuersatz in ihrem Unternehmensteuerkonzept abzusenken. Nur ein solcher Schritt bringt nach Auffassung des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die nötige Entlastung auch des Mittelstandes. Die von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) den Personengesellschaften zugedachte Wahlmöglichkeit, wie eine Kapitalgesellschaft 25 Prozent Körperschaftsteuer zu zahlen, werde wegen der damit verbundenen Tücken in der Praxis keine Rolle spielen, sagte VDMA-Vizepräsident Diether Klingelnberg am Mittwoch in Berlin.

Trotz zahlreicher Nachbesserungsforderungen und erheblicher Detailkritik am rot-grünen Reformmodell forderte der VDMA die Opposition eindringlich auf, das Steuergesetz im Bundesrat nicht zu kippen. "Die Wirtschaft wartet darauf", sagte Klingelnberg. Er habe kürzlich in einem Brief an den neuen CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz geschrieben: "Der Spatz in der Hand ist mir wichtiger als die Taube auf dem Dach."

Gleichwohl fordert der Verband durchgreifende Besserungen der Reformpläne zu Gunsten des Mittelstandes - auch bei den Gewinnen aus Betriebsveräußerungen - sowie den Verzicht auf die Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen. Diese führe ausgerechnet im wichtigen Investitionssektor unter dem Strich zu Mehrbelastungen bei Zinsen und Steuern. Die Gewerbesteuer müsse im Rahmen einer Gemeindefinanzreform abgeschafft und durch Zuschläge auf andere Ertragsteuern mit Hebesatzrecht für die Gemeinden ersetzt werden. Zur Gleichbehandlung mit Kapitalgesellschaften sollten Personenunternehmen, die beim VDMA 20 Prozent der Mitgliedsfirmen ausmachten (80 Prozent sind AG oder GmbH), die im Unternehmen verbleibenden Gewinne aus Betriebsveräußerungen in eine steuerfreie Rücklagen einstellen dürfen. VDMA- und BDI-Steuerexperte Harald Treptow, Generalbevollmächtigter der Düsseldorfer Mannesmann AG, sieht die von Eichel geplante Senkung des Spitzensteuersatzes im Jahr 2005 auf 45 Prozent als zu schwach und zu spät an. Er forderte eine Senkung des Spitzensteuersatzes auf unter 30 Prozent. Dies sei aber "mit dieser Klientel" nicht durchzusetzen, sagte er zum Widerstand in der SPD-Fraktion. Dagegen seien die Optionspläne der Körperschaftsbesteuerung für Personenunternehmen zum Scheitern verurteilt, nicht zuletzt, wenn am Ende der Hammer der verschärften Erbschaftsteuer falle.

Diese Option werde allenfalls von drei Prozent der Firmen und nicht von zehn Prozent genutzt werden, wie Eichel betone. Der Bundesfinanzminister dränge die Personengesellschaften so in die Rechtsform von AG und GmbH, was mit der Globalisierung und Dominanz von Kapitalgesellschaften in anderen Ländern laut Verband nichts zu tun hat.

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