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Wirtschaft: Maut für Lastwagen: Brüssel könnte Vorhaben der Bundesregierung kippen

Die für 2003 geplante Einführung einer entfernungsabhängigen Maut für Lastwagen durch die rot-grüne Bundesregierung könnte bald problematisch werden. Grund: Die EU-Kommission könnte Einwände anmelden.

Die für 2003 geplante Einführung einer entfernungsabhängigen Maut für Lastwagen durch die rot-grüne Bundesregierung könnte bald problematisch werden. Grund: Die EU-Kommission könnte Einwände anmelden. Aus Sorge vor steuer- und beihilferechtlichen Bedenken der Kommission legte Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt (SPD) den zuständigen Brüsseler Generaldirektionen bereits im Juli mehrere Varianten einer denkbaren Kompensationsregelung für das deutsche Speditionsgewerbe vor. Jetzt wartet Klimmt auf eine Antwort der Brüsseler Behörde. Wie aus der Bundesregierung verlautete, sollen Einzelheiten des Vorhabens erst im Lichte der EU-Stellungnahme festgelegt werden.

Bislang gibt es nur eine politische Absichtserklärung: Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und sein Verkehrsminister wollen verhindern, dass der deutsche Güterfrachtverkehr bei dem Maut-Projekt unter die Räder kommt. Weil deutsche Transportunternehmen schon heute durch die Ökosteuer höher belastet sind als ihre ausländische Konkurrenz, warnten Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften die Bundesregierung vor dem Verlust von bis zu 100 000 Arbeitsplätzen. Schröder sagte dem Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Hans-Olaf Henkel, Anfang August in einem Schreiben "flankierende Maßnahmen" zum Schutz der heimischen Spediteure zu. Nun prüfen die Dienststellen der Kommission, welche Sonderregelungen mit dem Binnenmarkt kompatibel sind. Als rechtlich unproblematisch gilt der von Klimmt selbst bereits genannte Vorschlag, im Gegenzug zu den neuen Wegekosten die Kraftfahrzeugsteuer zu reduzieren.

Fraglich ist aber, ob eine solche Senkung im Sinne der von der Branche geforderten "echten Entlastung" wäre. Zwar liegt Deutschland mit einer Belastung von 3679 Mark für einen 40-Tonnen-Lkw an vierter Stelle aller EU-Mitgliedsländer. Dennoch fiele selbst die mögliche Halbierung der Tarife gegenüber den drohenden Mehrkosten kaum ins Gewicht. Nach Schätzung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) müssen Vielfahrer ab 2003 damit rechnen, dass die Lkw-Abgabe jährlich mit einer fünfstelligen Summe zu Buche schlägt. Hinzu kommt, dass die Kfz-Steuer den Ländern zusteht.

Als Alternative lotet die Bundesregierung deshalb die Rückerstattung von Mineralölsteueranteilen aus. Wie der BGL ausgerechnet hat, müsste bei einer neutralen Ausgestaltung der Benutzungsgebühr und einem Mautsatz von 15 Pfennig pro Kilometer die Mineralölsteuer um 30 Pfennig gesenkt werden. Dieser Bonus darf jedoch aus Brüsseler Sicht nicht allein den deutschen Brummis zu Gute kommen. Aus der Generaldirektion Verkehr verlautete, eine Erstattung, die sich nur auf einheimische Spediteure beschränke, erfülle den Tatbestand einer indirekten Beihilfe und sei mithin kaum genehmigungsfähig. Denkbar ist also nur eine Lösung, die ausländische und deutsche Lkw gleich behandelt. Dazu muss die Bundesregierung einen Antrag auf Freistellung von der EU-Mineralölsteuer-Richtlinie stellen. Die Hürde liegt hoch: Angenommen ist der Antrag erst, wenn der Ministerrat einstimmig sein Plazet gegeben hat. Frankreich und die Niederlande wählten im Jahre 1997 diesen Weg. Allerdings ging es in beiden Fällen nur um relativ bescheidene Ermäßigungen. So zahlt der französische Fiskus 2,5 Pfennig Mineralölsteuer an die Spediteure zurück, Den Haag gewährt eine Erstattung von fünf Pfennig. Negativ ins Gewicht fallen der hohe Verwaltungsaufwand des Staates und die Tendenz zum Missbrauch.

Der technisch einfachere Weg wäre eine Reduzierung der Ökosteuer-Aufschläge auf die Mineralölsteuer, die von den Bündnisgrünen derzeit allerdings abgelehnt wird. Selbst wenn die Koalition sich darauf verständigen sollte, hätte Brüssel wieder das letzte Wort. Schon bei der Einführung der Ökosteuer hatte die EU-Kommission alle Ausnahmetatbestände beihilferechtlich geprüft.

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