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Wirtschaft: Mautkonsortium verweigert Strafzahlung

Streit um 7,5 Millionen Euro im Dezember / Toll Collect pocht auf Zusatzvertrag mit Verkehrsminister Stolpe

Berlin (fo). Das Mautkonsortium aus DaimlerChrysler, Deutscher Telekom und Cofiroute weigert sich, die vertraglich vereinbarte Strafzahlung von 7,5 Millionen Euro für den Monat Dezember an den Bund zu überweisen. Zur Begründung wird auf ein entsprechendes Zusatzprotokoll vom Sommer verwiesen. „Wir gehen davon aus, dass das Eckpunktepapier vom Juli gültig ist“, sagte ein Toll-Collect-Sprecher dem Tagesspiegel. In diesem Papier haben Bund und Toll Collect festgelegt, dass Strafzahlungen erst ab Jahresbeginn 2004 fällig sind. Unter Punkt Sechs heißt es: „Die beiden Monate der Einführungsphase und die beiden ersten Monate der Betriebsphase sind vertragsstrafen- und haftungsfrei.“ Die Mauterhebung sollte am 1. September beginnen.

Im Originalvertrag sind dagegen Strafzahlungen ab Dezember vereinbart, wenn das System bis dahin nicht betriebsfähig ist. Für Dezember bis Februar sind täglich jeweils 250 000 Euro (oder 7,5 Millionen im Monat) festgelegt, ab März werden 500 000 Euro fällig – unabhängig von der Schuldfrage. Das Verkehrsministerium pocht auf den Mautvertrag: „Wir erwarten Zahlungen gemäß Buchstabe N.2.1 des Betreibervertrages ab 1. Dezember“, versicherte ein Sprecher dem Tagesspiegel. Die Forderung gelte „ungeachtet aller weiteren vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche“. Gemeint sind damit die Schadenersatzforderungen von Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) an das Konsortium. Die Forderungen sind Bestandteil der laufenden Verhandlungen um eine Nachbesserung des Vertrages.

Die Zeit drängt. Bis zum 15. Dezember müssen die Kontrahenten eine Lösung gefunden haben, weil an diesem Tag der Bund erstmals ein Kündigungsrecht hat. Stolpe versicherte am Freitag erneut, dass dieser Termin „sehr ernst“ genommen werden müsse. Der Verkehrsminister glaubt allerdings, dass eine „einvernehmliche Lösung im Interesse beider Seiten möglich ist“. Beim Maut-Konsortium heißt es, dass die Frage, ob die Zusatzvereinbarung gültig ist, ebenfalls „Bestandteil der Verhandlungen ist“. Stolpe hatte dagegen in der Vergangenheit die Gültigkeit des Papiers angezweifelt, weil es nicht notariell beglaubigt sei.

Unter dem Eindruck der technischen Probleme hatten Stolpe und die Mautindustrie im Sommer diese Zusatzvereinbarung mit zehn Punkten unterschrieben, die teilweise vom Originalvertrag abweichen. Neben der Verlängerung der Vertragsstrafen freien Zeit um einen Monat gehört dazu auch die Verschiebung der Probephase auf September und Oktober. Inzwischen zeichnet sich ab, dass der Betriebsstart für die Maut möglicherweise erst im August oder September nächsten Jahres erfolgen kann.

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