Medien : Deutsche Bank und Kirch: Frieden für 775 Millionen Euro
13.02.2012 18:23 Uhr
Die Deutsche Bank gibt im Rechtsstreit mit dem inzwischen verstorbenen Medienunternehmer Leo Kirch nach und lässt sich auf einen teuren Vergleich mit den Nachkommen ein. Aus Verhandlungskreisen verlautete am Montag, die Bank werde 775 Millionen Euro zahlen, um die juristische Auseinandersetzung, die zahlreiche Anwälte bereits seit zehn Jahren beschäftigt, zu beenden.
Damit bricht das Geldinstitut wenige Wochen vor dem Ausscheiden seines Vorstandschefs ein Tabu: Josef Ackermann hatte ein Einlenken im Streit mit Kirch, der im vergangenen Sommer im Alter von 84 Jahren gestorben war, stets abgelehnt.
Leo Kirch hatte die Bank für den Zusammenbruch seines Medienkonzerns – eine der größten Pleiten in der deutschen Wirtschaftsgeschichte – verantwortlich gemacht.
Auslöser war ein – unbedacht oder mit Hintergedanken formulierter – Satz des früheren Bank-Chefs Rolf E. Breuer in einem TV-Interview Anfang 2002. „Was man alles lesen und hören kann ist, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen“, sagte Breuer damals mit Blick auf die angeschlagene Kirch-Gruppe. Die unverblümte Äußerung des sonst zur Diskretion verpflichteten Bankers über einen Kunden der Bank war in der Branche mit Erstaunen aufgenommen worden. Breuer argumentierte, er habe lediglich über Bekanntes gesprochen. Später sprach er freilich von einem „Unfall“. Sämtliche Banken drehten nach dem Interview Kirch aus Sicht des Unternehmens den Geldhahn zu. „Erschossen hat mich der Rolf“, sagte Leo Kirch später in einem Interview.
Bilder aus dem Leben des Leo Kirch:
In mehr als drei Dutzend Verfahren, die die Deutsche Bank einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag kosteten, trafen die Parteien in den vergangenen Jahren vor Gericht aufeinander. Sieg und Niederlage verteilten sich auf beide Seiten, zwischenzeitlich wurden Vorstandsbüros durchsucht, auch Ackermann geriet ins Visier der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Prozessbetrug vor. Der Bundesgerichtshof urteilte 2006, mit den Äußerungen habe Breuer die vertragliche Pflicht der Bank verletzt, die Kreditwürdigkeit Kirchs nicht zu gefährden. Kirch könne grundsätzlich Schadenersatz fordern, müsse aber die konkrete Höhe des Vermögensschadens in separaten Verfahren nachweisen. Damit scheiterte Kirch allerdings zu Lebzeiten: Das Landgericht München lehnte 2009 und 2011 zwei Milliardenklagen ab. Kirch ging in Berufung. Nach seinem Tod führte sein langjähriger Vertrauter Dieter Hahn die Prozesse weiter. Ursprünglich wollte der Filmunternehmer 1,6 Milliarden Euro von der Deutschen Bank.


















