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Wirtschaft: Medizinisch bedenklich

Viele Selbstzahler-Leistungen beim Arzt schaden mehr, als sie nutzen – die Krankenkassen warnen.

Berlin - Mit einer Nutzenbewertung im Internet wollen die gesetzlichen Krankenkassen den grauen Markt ärztlicher Zusatzangebote, die von Versicherten selber bezahlt werden müssen, kritisch ausleuchten. Die Mediziner weiteten ihr Geschäft mit diesen sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) immer weiter aus, sagte die Chefin des Spitzenverbands der Kassen, Doris Pfeiffer.

Ob Ultraschall zur Früherkennung, Bachblüten oder Eigenbluttherapie: Viele Patienten fühlten sich von den Empfehlungen ihrer Ärzte „überrumpelt“. Dabei halten die meisten dieser Leistungen aus Prüfersicht nicht, was sie versprechen. Bei elf der 24 getesteten Igel-Angebote fällt die Nutzen-Schaden-Bilanz negativ aus, bei dreien gibt es Hinweise auf „erhebliche Schäden“. Nur zwei schneiden „leicht positiv“ ab.

Für die Versicherten bedeute dies, „hier besonders vorsichtig zu sein“, resümiert Peter Pick vom Medizinischen Dienst der Kassen, der die Internetplattform entwickelt hat. Anders als normale Kassenleistungen seien Igel-Angebote „an keinen Qualitätsnachweis“ gebunden, auch bei den Preisen rede den Anbietern keiner hinein. Bei alldem könnten die Versicherten „nicht mehr sicher sein, dass ärztliche Empfehlungen nur von medizinischen Notwendigkeiten getragen werden, oder ob ärztliche Einkommens- und Gewinninteressen im Spiel sind“. Inzwischen bekomme nahezu jeder dritte Patient vom Arzt zusätzliche Privatleistungen angeboten, das Marktvolumen liege bei stattlichen 1,5 Milliarden Euro.

Teilweise seien diese Leistungen „sehr hilfreich“, räumte Pfeiffer ein – etwa wenn es sich um Impfungen für Auslandsreisen gehe. In vielen Fällen aber seien sie „ein großes Ärgernis“, oft ohne nachweisbaren Nutzen und mitunter sogar medizinisch bedenklich.

So warnen die Prüfer vor Toxoplasmose-Suchtests für Schwangere (Gefahr einer Fehlgeburt und psychische Belastung), Colon-Hydro-Therapien (Gefahr einer Darmperforation) und der Bestimmung des Immunglobulins G (negative Folgen durch Ernährungseinschränkung). „Tendenziell positiv“ bewertet wurden lediglich Lichttherapie bei saisonaler Depression und Akupunktur bei Migräne. Auch besonders oft empfohlene Screening-Angebote wie PSA-Tests zur Früherkennung von Prostatakrebs oder die Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung wurden als „tendenziell negativ“ bewertet – wegen fehlender Aussagekraft, womöglich psychischer Folgebelastungen oder gar unnötiger Folgeeingriffe. Die Internet-Liste werde ständig erweitert, sagte Pick. Gespannt sind die Initiatoren auf Rückmeldungen, etwa zur Spanne der verlangten Preise.

Bis zu 360 Igel-Leistungen sind derzeit im Ärzteangebot, und beim Verkauf geht es offenbar nicht selten halbseiden zu. In Umfragen kam heraus, dass sich viele Patienten schlecht informiert und unter Zeitdruck gesetzt fühlen. In mehr als der Hälfte aller Fälle gab es keine schriftliche Vereinbarung, und bei jeder siebten Privatleistung nicht einmal eine Rechnung.

Grund genug für die Kassenchefin, nach dem Gesetzgeber zu rufen. Dringend erforderlich sei nicht nur die Verpflichtung zu ausgiebiger Information und schriftlicher Vereinbarung. Damit Patienten nicht über den Tisch gezogen werden, forderte Pfeiffer zudem eine „Einwilligungsfrist“ von 24 Stunden. Im Entwurf zum Patientenrechtegesetz sei zu Igel-Leistungen ja kaum etwas zu finden.

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www.igel-monitor.de

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