zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Mehr Flexibilität

Die Union will den Kündigungsschutz lockern. In Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern soll er für Neueinstellungen nicht mehr gelten.

Die Union will den Kündigungsschutz lockern. In Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern soll er für Neueinstellungen nicht mehr gelten. Derzeit liegt die Schwelle bei zehn Beschäftigten. Wer einen neuen Arbeitsvertrag abschließt, soll eine Abfindung mit dem Arbeitgeber vereinbaren können – bei Verzicht auf den Kündigungsschutz. Außerdem will die Union den Einfluss der Gewerkschaften schwächen. Betriebliche Bündnisse für Arbeit sollen erleichtert werden. Das bedeutet, dass Betriebsrat und Unternehmensführung Regelungen verabreden können, die von den Tarifverträgen abweichen.

Die Union will außerdem das so genannte Günstigkeitsprinzip im Tarifvertragsgesetz erweitern. Derzeit sind Abweichungen vom Tarifvertrag nur gestattet, wenn sie zu Gunsten des Arbeitnehmers ausfallen – also dann, wenn der Beschäftigte besser entlohnt wird oder weniger arbeiten muss. Nach Ansicht der Union soll auch die Sicherung des Arbeitsplatzes als Vorteil gewertet werden. Langzeitarbeitslose sollen außerdem bei einer Rückkehr auf den Arbeitsmarkt bis zu einem Jahr lang mit zehn Prozent unter Tarif entlohnt werden dürfen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll so geändert werden, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren abends auch länger arbeiten dürfen – bis 23 Uhr statt bisher 22 Uhr. Davon erhofft sich die Union vor allem im Dienstleistungsbereich (Gastronomie) mehr Beschäftigungschancen für Jugendliche. ce

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false