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Wirtschaft: Mehr Informationen für Verbraucher

Behörden müssen Auskunft geben und dürfen schneller warnen

Berlin - Nach über fünfjährigen Beratungen sollen Verbraucher jetzt endlich einen Informationsanspruch gegenüber den Ämtern bekommen. Zudem sollen Behörden leichter als bisher vor schädlichen Produkten warnen dürfen. Der Bundestag hat am Donnerstagabend das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verabschiedet, die Opposition stimmte dagegen. Zwar muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren, aber mit einem Einspruch der Länderkammer wird nicht gerechnet. Das neue Gesetz soll nach Angaben aus dem Bundesverbraucherschutzministerium im Herbst in Kraft treten.

Das Gesetz war bereits von den Parlamenten verabschiedet worden. Weil Bundespräsident Horst Köhler jedoch wegen des Eingriffs des Bundes in Länderkompetenzen verfassungsrechtliche Bedenken hatte, hatte er seine Unterschrift unter das Gesetz verweigert. Das Verbraucherschutzministerium hatte das Gesetz daraufhin redaktionell überarbeitet, aber inhaltlich im Wesentlichen unverändert erneut auf den Weg gebracht.

Verbraucherschützer und Oppositionspolitiker halten das Gesetz für einen „zahnlosen Tiger“, weil sich der Informationsanspruch der Bürger nur an Behörden und nicht an Unternehmen richtet. Diese können zudem verlangen, dass die Ämter Informationen nicht weitergeben, wenn sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen oder sonstige wettbewerbsrelevante Informationen betreffen. Allerdings gilt diese Einschränkung nicht für Gesundheitsgefahren und Rechtsverstöße.

„Vor lauter Schlupflöchern ist das Gesetz löchrig wie ein Schweizer Käse“, sagte Bärbel Höhn, Fraktionsvize von Bündnis 90/Die Grünen, dem Tagesspiegel. „Was der Bundestag beschlossen hat, ist ein Informationsvermeidungsgesetz, kein Infogesetz.“ Die FDP fordert, dass das Gesetz für alle Produkte und Dienstleistungen gelten soll. Bisher ist das VIG auf Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände beschränkt.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte, das Gesetz sei für die Bürger wertlos. So erfahre der Steuerzahler auch in Zukunft nichts über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen. Franz-Josef Möllenberg, Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, forderte einen umfassenden Informantenschutz für Mitarbeiter, die auf Missstände in den Betrieben hinweisen. Nur so könne man den Rechtsverstößen der Firmen beikommen. Heike Jahberg

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