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Wirtschaft: Mehr Rechte für Käufer

Die Rechte von Käufern werden vom kommenden Jahr an deutlich gestärkt. Denn die Modernisierung des Schuldrechts ist in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossen worden.

Die Rechte von Käufern werden vom kommenden Jahr an deutlich gestärkt. Denn die Modernisierung des Schuldrechts ist in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossen worden. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) erklärte, es handele sich um die grundlegende Änderung eines Rechts, das vor 100 Jahren formuliert worden sei. Die Modernisierung enthalte einen fairen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Verkäufern. Die wichtigsten neuen Bestimmungen:

Vom 1. Januar 2002 an wird die gesetzliche Gewährleistung für alle Produkte von bisher sechs Monaten auf mindestens zwei Jahre angehoben. Damit haftet ein Verkäufer so lange für alle Mängel, die eine Ware beim Verkauf hatte. Die Garantie von zwei Jahren gilt künftig auch für Reparaturarbeiten.

Bei Schadenseintritt in den ersten sechs Monaten nach Kauf wird die Beweislast umgedreht. Diese trägt nun der Verkäufer. Er haftet auch für Angaben des Herstellers und Werbeaussagen über das Produkt. Der Händler darf einen Mangel zwei Mal nachbessern, danach kann der Kunde Preisminderung oder Rücktritt vom Kauf verlangen.

Sämtliche übrigen Ansprüche verjähren nach drei Jahren. In einigen Fällen gibt es aber längere Fristen: etwa fünf Jahre bei Mängeln an Bauwerken oder 30 Jahre bei festgestellten Ansprüchen durch ein Urteil.

Auch bei gebrauchten Produkten - beispielsweise bei Gebrauchtwagen - muss der Händler mindestens ein Jahr lang Gewährleistung geben. Dies gilt jedoch nicht für den Verkauf zwischen Privatpersonen.

In Zukunft gilt es ebenfalls als Mangel, wenn zu einer Ware, wie etwa bei Möbeln, eine fehlerhafte oder missverständliche Aufbauanleitung geliefert wird.

syri

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