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Wirtschaft: Mehr Wettbewerb für freie Berufe

Monopolkommission fordert Liberalisierung der Regeln für Architekten, Handwerker und Apotheker

Berlin - Für die Honorare von Rechtsanwälten, Architekten und Ingenieuren soll es in Zukunft keine festgelegten Untergrenzen mehr geben. Dafür plädiert die Monopolkommission, ein unabhängiges Gremium aus Wettbewerbsexperten. Die Mindesthonorare begrenzten den Wettbewerb, ohne dass es im Gegenzug eine wirksame Qualitätssicherung gebe, bemängeln die Fachleute in ihrem neuesten Hauptgutachten, das sie am Mittwoch in Berlin der Regierung übergaben. Es trägt den Titel „Mehr Wettbewerb auch im Dienstleistungssektor“. Liberalisiert werden sollten ihrer Meinung nach überdies die Bereiche Apotheken und Handwerk.

Bislang richten sich die Honorare der freien Berufe nach Gesetzen und Verordnungen. Diese schreiben Mindestpreise vor, die Verbraucher – also Mandanten oder Bauherren – zu zahlen haben. Begründet wird dies damit, dass Verbraucher die Fähigkeiten etwa eines Architekten oft nicht beurteilen können und dass die Sicherheit von Häusern im allgemeinen Interesse liegt.

Die Monopolkommission kritisierte, bei Architekten und Ingenieuren etwa sei nicht erkennbar, dass die Mindestpreise tatsächlich eine hohe Bauqualität sicherten. Außerdem sei es „zweifelhaft“, ob verbindliche Honorarordnungen europarechtlich zulässig seien. Sie sollten nur als „unverbindliche Referenztarife“ fortbestehen.

Die Bundesregierung erteilte der Forderung aber eine Absage. Man wolle „an den Grundstrukturen der freien Berufe festhalten“, sagte Hartmut Schauerte (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsressort. Zu den Honoraren für Architekten und Ingenieure solle es aber bis zum Jahresende eine neue gesetzliche Regelung geben.

Daneben fordert die Kommission auch für Handwerker weniger staatlichen Schutz. Der so genannte Meisterzwang, nach dem Handwerker einen Meisterbrief benötigen, um sich selbstständig zu machen, gehöre abgeschafft. Für diese „wirtschaftliche Sonderstellung“ gebe es keine Rechtfertigung, zumal die Konkurrenz aus dem EU-Ausland stärker werde und der Meisterbrief teuer sei. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht bereits starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Meisterzwangs geäußert. 2004 hatte die Regierung den Meisterzwang gelockert, für viele mit Gefahren verbundene Gewerke gilt er aber weiterhin. „Es würde reichen, wenn der Meisterbrief nur ein Qualitätsnachweis wäre – ähnlich dem Reinheitsgebot beim Bier“, sagte Jürgen Basedow, Chef der Kommission.

Auch bei den Apotheken, die zu den freien Berufen zählen, forderten die Wettbewerbsexperten weniger Regulierung. So sollten Apothekenketten zukünftig erlaubt sein – bislang darf ein Apotheker maximal vier Geschäfte betreiben. Sogar Nicht-Apotheker sollten Arzneimittel verkaufen dürfen. Auch müsse es bei Medikamenten mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken geben.

Kritik am mangelnden Wettbewerb der Apotheken kam auch von Verbraucherschützern. Trotz der Aufhebung der Preisbindung für rezeptfreie Arzneien seit 2004 gebe es kaum Konkurrenz, mehr als 90 Prozent der Apotheken hielten sich weiter an die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller. Das haben die Verbraucherzentralen mehrerer Länder in einer Umfrage unter 837 Apotheken ermittelt. „Apotheker ignorieren offenbar den Wettbewerb, der den Patienten angesichts der angekündigten Kostensteigerungen durch die nächste Gesundheitsreform zugute käme“, heißt es darin.

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