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Wirtschaft: Mehrbesitzverbot

Ein Apotheker darf in Deutschland derzeit nur eine Apotheke betreiben. Das im Apothekengesetz festgelegte Mehrbesitzverbot (siehe nebenstehenden Bericht) soll den Mittelstand schützen, denn es verhindert die Entstehung von Apothekenketten, wie sie zum Beispiel in den USA oder Großbritannien existieren.

Ein Apotheker darf in Deutschland derzeit nur eine Apotheke betreiben. Das im Apothekengesetz festgelegte Mehrbesitzverbot (siehe nebenstehenden Bericht) soll den Mittelstand schützen, denn es verhindert die Entstehung von Apothekenketten, wie sie zum Beispiel in den USA oder Großbritannien existieren. Neben dem Mehrbesitz ist der Fremdbesitz von Apotheken verboten: Jeder Apotheker ist für seinen Betrieb in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht verantwortlich und muss ihn persönlich leiten. Gehört eine Apotheke mehreren Personen, so muss in der Betriebsgesellschaft die persönliche Haftung erhalten bleiben. Die Bundesregierung will im Zuge der Gesundheitsreform das Mehrbesitzverbot lockern. Künftig soll ein Apotheker bis zu drei Filalen betreiben dürfen. Das Fremdbesitzverbot bleibt aber bestehen. cba

LEXIKON

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