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Wirtschaft: Microsoft droht tägliche Millionenstrafe

EU setzt Softwarekonzern eine letzte Frist

Frankfurt am Main - Dem Softwarekonzern Microsoft droht im Kartellstreit mit der EU eine schöne Bescherung. Wie ein Sprecher der EU-Kommission am Donnerstag mitteilte, sieht die Behörde „anhaltende Verstöße von Microsoft gegen Kartell-Auflagen“ und droht dem US-Softwarekonzern deshalb mit einer Geldstrafe von bis zu zwei Millionen Dollar pro Tag. Die Strafe gilt rückwirkend ab dem 15. Dezember, falls Microsoft nicht bis 25. Januar die EU-Auflagen erfüllt.

Im Mai 2004 hatte die EU Microsoft wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zu einer Rekordstrafe in Höhe von 497 Millionen Euro verurteilt. Seither verhandelt die Kommission mit dem Unternehmen darüber, wie die Auflagen genau zu erfüllen sind. Da Microsoft nach Einschätzung externer Beobachter auf Zeit spielt, zieht die Kommission nun die Daumenschrauben an. Microsoft müsse die Auflagen erfüllen und nicht die eigene Interpretation dieser Entscheidung, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

Microsofts Chefjurist Brad Smith kritisierte die Entscheidung. Sein Unternehmen habe seit Beginn des Verfahrens auf über 100 Anfragen der EU-Kommission Auskunft gegeben und einen beispiellosen Einblick in seine Technologie gewährt. Die Kommission habe aber die jüngsten Vorschläge des Softwarekonzerns nicht einmal gelesen, sagte Smith.

Allerdings hatte Microsoft länger als ein Jahr Zeit, die Auflagen für das PC-BetriebssystemWindows zu erfüllen. So hat der Konzern zwar die geforderte Windows-Version ohne seinen „Mediaplayer“, ein Programm zum Abspielen von Musik und Filmen auf dem PC, auf den Markt gebracht. Doch die EU fordert darüber hinaus eine ausführliche Beschreibung der „Schnittstellen“ von Windows.

Diese Schnittstellen dienen in einem Computernetz für den Datenaustausch. Dafür werden Regeln festgelegt, die die Datenströme in die richtige Struktur bringen. Mit diesem bislang streng gehüteten Betriebsgeheimnis soll die Zusammenarbeit von Windows mit der Software anderer Hersteller verbessert und dadurch der Wettbewerb erhöht werden. Die bislang veröffentlichten Daten der Schnittstellen seien jedoch „unvollständig und ungenau“, befand nun die Kommission.

Gegen die Bußgeldandrohung kann Microsoft Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einlegen. tnt/HB

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