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MICROSOFT UND DIE EU: Im Dauerstreit

10. Dezember 1998:Sun Microsystems beschwert sich bei der EU-Kommission über Microsoft.

10. Dezember 1998:

Sun Microsystems beschwert sich bei der EU-Kommission über Microsoft.

2. August 2000: Die Kommission leitet ein Missbrauchsverfahren ein. Das Verfahren wird 2001 noch erweitert. Die Kommission kritisiert, dass Microsoft seine neue Software zum Abspielen von Musik und Videos, den Media Player, an Windows gekoppelt hat.

24. März 2004: Brüssel verurteilt Microsoft wegen Ausnutzung seiner beherrschenden Stellung bei PC-Betriebssystemen zur einer Rekordwettbewerbsstrafe von 497 Millionen Euro. Microsoft muss zudem Windows für mehr Wettbewerb öffnen. Der Konzern klagt in Luxemburg gegen den Beschluss.

21. Dezember 2004: Das EU-Gericht Erster Instanz lehnt einen Eilantrag des Konzerns auf vorläufige Suspendierung der Strafen ab.

22. Dezember 2005: Die EU-Kommission stellt förmlich fest, dass Microsoft die Auflagen vom März 2004 nicht vollständig erfüllt. Sie droht mit täglichen Bußgeldern von bis zu zwei Millionen Euro.

12. Juli 2006: Neues Bußgeld der EU-Kommission von 280,5 Millionen Euro, da Microsoft nur unzureichend Informationen für Konkurrenten über Windows veröffentlichte. Microsoft kündigt

Klage gegen den Beschluss an.

15. November 2006: Brüssel fordert weitere technische Informationen an und droht mit weiteren Strafgeldern.

1. März 2007: Die Kommission eröffnet ein neues Verfahren wegen überhöhter Lizenzgebühren für die Schnittstelleninformationen und droht mit einem neuen Bußgeld, das mehrere hundert Millionen Euro betragen könnte.

23. April 2007: Microsoft antwortet fristgerecht auf die neuen Vorwürfe.

17. September 2007: Das EU-Gericht Erster Instanz bestätigt im Wesentlichen die Kommissionsentscheidung aus dem Jahr 2004 und das damalige Bußgeld von 497 Millionen Euro. dpa

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