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Wirtschaft: Mieter bekommen mehr Rechte bei Wohnungsmängeln Bundesgerichtshof verlängert

Frist für Anzeige beim Vermieter

Karlsruhe/Berlin (neu). Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat die Rechte von Mietern im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln gestärkt. Mieter, die Mängel feststellen, können künftig auch mehr als sechs Monate verstreichen lassen, ehe sie den Mangel anzeigen und die Miete deswegen mindern. Bislang galt, dass Ansprüche verloren gehen, wenn der Mieter den Mangel kennt und trotzdem die Miete ein halbes Jahr lang anstandslos weiterbezahlt.

Der BGH änderte nun seine Rechtsprechung in diesem Punkt ausdrücklich (Az.: VIII ZR 274/02). Allerdings werden davon nur Fälle seit der Reform des Mietrechts im September 2001 erfasst. Ansprüche aus der Zeit davor können nicht geltend gemacht werden. Der BGH hat zudem klargestellt, dass ein Mieter mit der Meldung eines Mangels nicht ewig warten darf. Er kann sein Recht daraus verwirken. Eine Frist nannte der BGH dafür nicht, da die Frage der Verwirkung immer vom Einzelfall abhängt. Vermieter verwirken ihre Ansprüche – etwa auf die Nachforderung von Nebenkosten – nach einem Jahr. Ein ähnlicher Zeitraum dürfte auch für die MieterAnsprüche gelten.

Im entschiedenen Fall hatte ein Mieter seit September 1999 die Miete wegen Lärms aus der Nachbarwohnung um rund 70 Mark gemindert. Seine Vermieterin war der Auffassung, er habe das Recht dazu verloren, weil er dies erst zwei Jahre nach Beginn der Störung angezeigt habe. Sie hatte deshalb auf Zahlung der Mietrückstände geklagt.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. Durch die alte Rechtsprechung habe ausgerechnet der Mieter seine Rechte verloren, der es im Guten versucht und auf eine Beseitigung der Mängel vertraut habe, sagte Direktor Franz-Georg Rips.

Zur Begründung seines Urteils gab der BGH den erklärten Willen des Gesetzgebers an, der mit der Mietrechtsreform von 2001 die von der Rechtsprechung entwickelte Sechs-Monats-Frist verlängern wollte.

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