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Der britische Telekommunikationskonzern Vodafone ist bei seinem milliardenschweren Übernahmeversuch des deutschen Wettbewerbers Kabel Deutschland am Ziel. Anteilseigner im Besitz von zusammen 75 Prozent derKabel-Deutschland-Aktien hätten das Übernahmeangebot von Vodafone akzeptiert.

© dpa

Milliarden-Übernahme: Aus einer Hand: Vodafone und Kabel Deutschland

Vodafone übernimmt für rund 11 Milliarden Euro Kabel Deutschland. Das neue Unternehmen kann nun Fernsehen, Internet, Telefon und Handy aus einer Hand anbieten, die Frage ist nur: zu welchem Preis?

Der Deal ist so gut wie perfekt. Der britische Telekommunikationskonzern Vodafone übernimmt die Aktienmehrheit von Kabel Deutschland (KDG). Doch was ändert sich dadurch für die rund 8,5 Millionen Kunden von KDG? Ist mit sinkenden Preisen zu rechnen? Und was können sie tun, wenn das neue Unternehmen die Gebühren anhebt? Welche Auswirkungen hat die Übernahme auf den Kabelfernsehmarkt und die Konkurrenzsituation zu Satelliten- oder Internet-Fernsehen?

VERTRAG IST VERTRAG

Inklusive der Übernahme von Schulden wird Vodafone der Kauf von Kabel Deutschland 10,7 Milliarden Euro kosten. Eine Möglichkeit zur Refinanzierung ist Marktwachstum, eine andere sind Preiserhöhungen. „Mit einer für die Verbraucher negativen Preisentwicklung rechnen wir erst einmal nicht“, sagte Lina Ehrig von der Bundeszentrale Verbraucherverband dem Tagesspiegel. Da die beiden Unternehmen aus unterschiedlichen Bereichen kommen, können die Verbraucherschützer in dem Zusammenschluss auch sonst wenig Konfliktpotenzial erkennen. „Für bestehende Verträge kann und darf sich nichts ändern“, erklärt Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit könne der Provider die Konditionen von Kabel- oder DSL-Anschlüssen neu festlegen. Sollte der Anbieter die Verträge auch während der Laufzeit ändern, also zum Beispiel die Preise erhöhen oder die Geschwindigkeit der Internetverbindung senken, muss das „sehr gut begründet werden“, schränkt Steinhöfel ein. Verbraucher haben dann ein Widerspruchsrecht. Machen sie davon Gebrauch, muss der Provider die Änderungen entweder zurücknehmen oder ein Sonderkündigungsrecht einräumen, mit dem Kunden den Vertrag innerhalb von vier Wochen beenden könnten.

VIER DIENSTE AUS EINER HAND

Kabel Deutschland bietet seinen Kunden bereits jetzt neben dem analogen und digitalen TV-Signal weitere Dienste aus dem Telekommunikationsbereich an. Die Internet-Anschlüsse von KDG sind mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde gegenüber der Deutschen Telekom mit ihrem VDSL-System (maximal 50 Megabit/Sekunde) durchaus wettbewerbsfähig. Zudem vertreibt Kabel Deutschland Telefonie via Internet sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden sowie Mobilfunkverträge. Vodafone stößt hingegen beim Ausbau des schnellen Internets an seine Grenzen. Das Unternehmen hatte das Ziel ausgerufen, Kunden vermehrt Komplettpakete aus Telefon, Internet und Fernsehen anzubieten. Der Deal könnte für Vodafone-Kunden aber auch deshalb interessant sein, weil Kabel Deutschland in Berlin und Potsdam über ein öffentliches W-Lan verfügt, das die Vodafone-Kunden dann möglicherweise ohne die sonst gültige zeitliche Begrenzung nutzen könnten. Weitere Stadt-Netze sind in Bayern in Planung.

MEHR WETTBEWERB MIT DER TELEKOM

Bereits jetzt ist Vodafone die Nummer zwei im deutschen Mobilfunkmarkt hinter der Telekom. Durch den KDG-Deal verschärft sich der Wettbewerb mit schnellem Internet und Telefonie. Im Stammmarkt von Kabel Deutschland, dem TV-Geschäft, muss Vodafone hingegen aufpassen. Die Telekom tritt mit ihrem Internetfernsehen als Konkurrent zu den Kabel-TV-Anbietern auf. Weltweit verzeichnet IP-TV ein kräftiges Wachstum. Nach einer aktuellen Studie stieg der Marktanteil der TV-Verbreitung über das Internet zwischen 2011 und 2012 auf 11,5 Prozent. Das Wachstum um 1,5 Prozentpunkte ging komplett zulasten des Kabel-TVs. Hier muss Vodafone/KDG mit attraktiven Angeboten gegensteuern. Welche Auswirkungen der Deal auf den Markt der Kabelnetzbetreiber haben könnte, ist nach einem Richterspruch aus Düsseldorf offen. Das dortige Oberlandesgericht hat gerade die vom Kartellamt zuvor genehmigte Übernahme von Kabel Baden-Württemberg (Kabel BW) durch Unitymedia untersagt. Dem Gericht reichten die Auflagen der Wettbewerbshüter nicht aus. Der Unitymedia-Eigner Liberty will gegen die Entscheidung vorgehen. Bis zu einem Ergebnis hängen Unitymedia und Kabel BW in der Luft. Dies könnte für Kabel Deutschland und Vodafone ein Vorteil sein, um den Konkurrenten Kunden abzujagen – so dies wegen der regionalen Aufteilung überhaupt möglich ist. Weil der Kabelanschluss häufig zur Miete gehört, wird der Wettbewerb zusätzlich eingeschränkt.

KARTELLFRAGEN BEHANDELT BRÜSSEL

Nach Einschätzung von Kartellamtschef Andreas Mundt sind für den Vodafone- Deal die europäischen Wettbewerbshüter zuständig. Weil Vodafone zuvor nicht im Kabel-TV-Markt aktiv war, dürfte die Übernahme keine größeren Wettbewerbsbeeinträchtigungen nach sich ziehen. Der Genehmigung stünde somit grundsätzlich nichts im Wege, wenn auch in Teilbereichen Auflagen möglich sind. mit dpa

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