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Wirtschaft: Millionen-Prozess gegen die Telekom wird beschleunigt

15000 Anleger klagen auf Schadenersatz / Jetzt sollen Grundsatzfragen der nächst höheren Instanz vorab vorgelegt werden – das spart Zeit

Berlin – Am kommenden Dienstag beginnt ein neues Kapitel in der deutschen Rechtsgeschichte: Im Schadenersatzprozess gegen die Deutsche Telekom wird nach Tagesspiegel-Informationen wohl zum ersten Mal das neue Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (kurz: KapMuG) zur Anwendung kommen. Das könnte den Prozess entscheidend beschleunigen, in dem es um Schadenersatz bis zu 100 Millionen Euro geht. Aus Sicht der Kläger hat die Deutsche Telekom in den Prospekten zu den Börsengängen 1999 und 2000 falsche oder unvollständige Angaben gemacht, vor allem was ihr Immobilienvermögen betraf. Die Kläger verlangen daher Schadenersatz aus Prospekthaftung.

Das KapMu-Gesetz tritt zwar erst am 1.November in Kraft. Da es sich aber um eine reine Verfahrensregelung handelt, kann der zuständige Richter am Landgericht Frankfurt am Main, Mainrad Wösthoff, es rückwirkend anwenden. Die Anwälte gehen davon aus, dass das Verfahren so beschleunigt wird. Und es könnte am Ende einen überraschenden Ausgang nehmen: Einer der Anlegeranwälte, Ralf Plück aus Wiesbaden, erwartet, dass die Telekom – auch wenn sie am Ende verurteilt werden sollte – nicht zahlen muss.

Der Prozess gegen die Deutsche Telekom ist der größte Anlegerprozess, der jemals in Deutschland verhandelt wurde. Die Zahl der Kläger ist ein Rekord: Es sind mehr als 15000. Wie viele genau, hat nicht einmal das Gericht gezählt. Allein im Jahr 2000 hatte die Telekom 200 Millionen T-Aktien zum Preis von 63,50 Euro an die Börse gebracht – seither haben die Aktien massiv an Wert verloren. Die ersten Klagen sind bereits im Jahr 2001 eingegangen. An diesem Dienstag ist der zweite Verhandlungstag.

Dass nun das neue KapMuG zur Anwendung kommt, hat zwar keinen Einfluss auf die rechtlichen Fragen oder die Ansprüche der Kläger. Mit diesem Gesetz ist es im deutschen Recht aber erstmals möglich, kapitalmarktrechtliche Klagen von Anlegern zu bündeln. Dazu müssen mindestens zehn Kläger einen Antrag stellen, was als sicher gilt. Mehrere Kanzleien haben bereits Anträge in Vorbereitung. Richter Wösthoff kann in diesem Fall die zentralen Fragen aus den Klagen an die nächst höhere Instanz verweisen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entscheidet sie dann verbindlich in einem Musterverfahren. Was dort entschieden wird, gilt dann auch für die übrigen Kläger.

„Das wird das Verfahren deutlich beschleunigen“, sagt Christian Heise von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Und das sei nicht nur im Interesse der Kläger, sondern auch der Aktionäre der Telekom. Auch die könnte einen Antrag stellen. „Wenn die Anwendung des KapMuG dazu führt, dass das Verfahren insgesamt beschleunigt wird, ist das natürlich auch in unserem Sinne“, sagte ein Konzernsprecher. Die Telekom hält die Vorwürfe für „unbegründet“.

Aber was heißt beschleunigt? Bei den Kanzleien Rotter aus München und Tilp aus Kirchentellinsfurt, die jeweils eine Vielzahl von Klägern vertreten, gehen die Anwälte davon aus, dass das Oberlandesgericht seine Musterentscheidung nicht vor dem Jahr 2007 trifft. Und: „Ich gehe fest davon aus, dass sich anschließend noch der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen wird“, sagt Rotter. Spannend wird die Frage, welche der Kanzleien die Musterklage stellen wird. „Da wird hitzig diskutiert werden“, sagt Anwalt Plück. Seine Kanzlei hat die meisten Klagen eingereicht, die Kanzlei Tilp argumentiert, dass sie den Kläger mit dem höchsten Streitwert vertritt.

Doch selbst wenn die Telekom in ein paar Jahren zu Schadenersatz verurteilt werden sollte: „Ich gehe davon aus, dass sie sich am Ende das Geld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückholen wird“, sagte Plück dem Tagesspiegel. Der Grund: Die Telekom hatte im dritten Börsengang T-Aktien aus dem Besitz der staatseigenen KfW platziert, die auch das Geld einnahm. „Die Telekom hat angegeben, dass sie sich für den Fall einer Haftung an der KfW schadlos halten kann.“

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