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Wirtschaft: Millionenstrafe für die Haffa-Brüder

Gericht verurteilt ehemalige EM.TV-Vorstände zur Zahlung von 1,44 Millionen Euro

München (nad). Das Landgericht München hat die ExVorstände des Medienunternehmens EM.TV, Thomas und Florian Haffa, zu überraschend hohen Geldstrafen verurteilt. Nach mehr als fünf Monate dauernden Verhandlungen befand das Gericht die Haffas für schuldig, im Sommer 2000 die Lage ihres Unternehmens falsch dargestellt zu haben, um den Aktienkurs zu stützen. Eine Haftstrafe bleibt den Brüdern indes erspart. „Nach Überzeugung der Kammer haben die Haffas im August 2000 falsche Halbjahreszahlen veröffentlicht. Sie wussten dies oder haben es billigend in Kauf genommen“, sagte Richterin Huberta Knöringer. Die Strafkammer verhängte gegen den Ex-Chef Thomas Haffa eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro. Sein Bruder Florian, der Finanzvorstand war, muss 240 000 Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert. Sie warf den Unternehmern vor, mit einer falschen Ad-hoc-Mitteilung (siehe Lexikon) zu den Halbjahreszahlen die Aktionäre vorsätzlich falsch über die Lage des Unternehmens informiert und den Aktienkurs damit in die Höhe getrieben zu haben. „Man wollte die euphorischen Prognosen erfüllen und begab sich in Zugzwang. Es galt, einen schlechten Ruf zu vermeiden“, sagte Knöringer. Zudem hätten die Haffas als Großaktionäre ein persönliches Interesse am Aktienkurs gehabt.

Knöringer sagte, dass eine Gesetzesänderung den „ohnehin nicht einfachen Prozess mit weiteren Schwierigkeiten belastet“ habe. Nach der seit Juli 2001 geltenden Rechtslage ist Kursbetrug nur noch strafbar, wenn der Täter durch die falschen Angaben auch tatsächlich auf den Aktienkurs eingewirkt hat. Weil dies nicht nachgewiesen werden konnte, wurden die Brüder nicht wegen Kursbetrugs bestraft. Bei der Strafbemessung habe das Gericht positiv berücksichtigt, dass die Angeklagten kooperativ gewesen seien und keine Wiederholungsgefahr bestehe. Daher sehe das Gericht von einer Bewährungsstrafe ab. Das hohe Maß der Strafe begründete Knöringer mit den „immer noch sehr guten Vermögensverhältnissen“. Thomas und Florian Haffa verfolgten das Urteil niedergeschlagen. „Es ist in keiner Weise gerecht“, sagte Thomas Haffa. Die Anwälte wollen Rechtsmittel einlegen. „Eine Revision ist jetzt zwangsläufig“, sagte Anwalt Sven Thomas. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Daniela Bergdolt von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zeigte sich zufrieden. „Für die geschädigten Aktionäre, die sich getäuscht fühlten, ist das Urteil ein großer Erfolg“, sagte sie. Es sei das Höchstmaß dessen, was man habe erwarten können. Bergdolt rechnet damit, dass nun zahlreiche Anleger Ansprüche geltend machen werden.

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