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Mindestlöhne: Der Blick nach drüben

Die Regierung streitet darüber, welche Effekte Mindestlöhne haben. Andere Länder wissen es schon längst. Deutschland kann vom Ausland hier einiges lernen.

Ein Wort spaltet derzeit die deutsche Gesellschaft: Mindestlohn. Für die einen sind Lohnuntergrenzen Jobvernichter, für die anderen Retter der Geringverdiener. Am erbittertsten wird der Streit zwischen den Regierungsparteien geführt. So sorgte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) gerade für neuen Zündstoff, indem er – jenseits aller Koalitionsabsprachen – eine Vorlage für flächendeckende Mindestlöhne in einzelnen Branchen präsentierte.

Doch während hier noch heftig über den richtigen Weg gestritten wird, haben andere Länder das schon lange hinter sich. In 20 von 27 EU-Staaten gibt es bereits allgemeine branchenübergreifende Mindestlöhne – allerdings mit sehr unterschiedlichen Untergrenzen und Erfahrungen. So reicht etwa die Spanne der festgelegten Stundenlöhne von 53 Cent in Bulgarien bis hin zu rund neun Euro in Luxemburg. In einem Punkt glichen sich aber alle, sagt Thorsten Schulten, Tarifexperte beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans- Böckler-Stiftung, dieser Zeitung. „In keinem Land haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet, die es dort vor der Einführung des Mindestlohns gab.“ Im Gegenteil: Das Phänomen der „working poor“, der arbeitenden Armen, sei insgesamt eher zurückgegangen.

Dennoch gibt es Länder, in denen sich die geregelte Lohnuntergrenze nicht nur positiv auswirkte. Beispiel Frankreich: Der Mindestlohn hat hier gemessen am Durchschnittsverdienst inzwischen ein so hohes Niveau erreicht, dass Geringqualifizierte kaum noch Jobs finden, weil die Unternehmen nicht bereit sind, so viel für sie zu zahlen. Ein Musterbeispiel sei dagegen Großbritannien, sagt Tarifexperte Schulten. Negative Effekte, wie etwa Jobverluste, seien hierfür nicht bekannt. Begründet wird dies vor allem mit einem moderaten Mindestlohn.

Auch für viele deutsche Experten geht es daher nicht mehr um die Frage, ob ein Mindestlohn sinnvoll ist, sondern um die richtige Höhe. Selbst das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) spricht sich angesichts der vielen branchenspezifischen Lohnuntergrenzen, die hierzulande nebeneinander existieren, für eine ähnliche Regelung wie in den Nachbarländern aus. „Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn wäre dem Flickenteppich, den wir jetzt bekommen, eindeutig vorzuziehen“, sagte IW-Tarifexperte Hagen Lesch dem Tagesspiegel am Sonntag. Als angemessen schlägt er fünf Euro pro Stunde vor. Lesch zufolge hat eine geregelte Lohnuntergrenze weitere Vorteile. „Durch einen gesetzlichen Mindestlohn bildet sich eine Norm heraus, die aus moralischen Gründen einfach nicht unterschritten wird.“ Verstöße kämen daher bei einem allgemeinen Mindestlohn seltener vor als bei branchenspezifischen Untergrenzen.

Statt sich ernsthaft mit den Beispielen der Nachbarländer zu beschäftigen, streitet die große Koalition jedoch munter weiter. Und Olaf Scholz versucht, in möglichst vielen Branchen hohe Mindestlöhne durchzusetzen. Auf weiteren Widerstand aus der Union kann er sich dabei gefasst machen.

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