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Mindestlöhne: Wo es sie bereits gibt, was sie gebracht haben

In sieben Branchen mit rund 1,8 Millionen Arbeitnehmern gibt es bereits heute allgemeinverbindliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz. Demnach muss ein Arbeitnehmer, auch wenn er aus dem Ausland kommt, mindestens diesen Lohn erhalten.

Das Baugewerbe war die erste Branche, die in das Entsendegesetz aufgenommen wurde, als der Bundestag es 1996 verabschiedete. Facharbeiter unter den rund 700 000 Beschäftigten erhalten mit 12,85 Euro den höchsten Mindestlohn (Berlin: 12,70 Euro) aller Branchen. Die Erfahrungen mit dem Bau-Mindestlohn werden sowohl von Gewerkschafts- als auch von Arbeitgeberseite als relativ positiv beschrieben.

Älteren Schätzungen des Bauverbands zufolge wird aber in rund 150.000 Fällen gegen den Mindestlohn verstoßen.

Daneben gibt es noch allgemeinverbindliche Lohnuntergrenzen im Abbruch- und Abwrackgewerbe, für Dachdecker und Gebäudereiniger, Montage-Elektriker, Maler und Lackierer und für Briefzusteller.

Der Einführung eines Mindestlohns für Briefzusteller im Januar vergangenen Jahres war ein monatelanger Streit vorausgegangen. Private Briefdienstleister wie Pin oder TNT wehrten sich vehement gegen vorgeschriebene Lohnuntergrenze. Sie warfen der Bundesregierung damals vor, gemeinsame Sache mit dem Marktführer Deutsche Post zu machen und einen viel zu hohen Mindestlohn durchzudrücken. ysh

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