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Wirtschaft: Mindestlohn führt zu mehr Arbeitslosen

Der Preis sollte auf einem Markt Angebot und Nachfrage regeln Von Rolf Peffekoven

In der wirtschaftspolitischen Diskussion mehren sich die Stimmen, die die Einführung eines Mindestlohnes zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmer, vor allem der Geringqualifizierten, fordern. Die Wirtschaftspolitik hat in der Vergangenheit allerdings mit Mindestpreisen schlechte Erfahrungen gesammelt, die sie eigentlich davor behüten müssten, dieses Instrument auch noch auf dem Arbeitsmarkt einzusetzen. Der Preis regelt auf einem Markt Angebot und Nachfrage und bringt sie bei freier Preisbildung zum Ausgleich. Er ist also ein allokationspolitisches Instrument, das zur Verfolgung verteilungspolitischer Zielsetzungen (Einkommenssicherung) grundsätzlich ungeeignet ist. In der Agrarpolitik hat man seit langem zur Sicherung der Einkommen in der Landwirtschaft mit staatlich festgelegten Mindestpreisen gearbeitet. Die Folge war ein Rückgang der Nachfrage und eine Zunahme des Angebots, also die Überschussproduktion. Das Marktgleichgewicht wird in diesem Fall dadurch herbeigeführt, dass eine staatliche Stelle zum festgesetzten Mindestpreis alle Angebotsüberschüsse aufkauft, also aus dem Markt herausnimmt. Hätte es eine solche Abnahmeverpflichtung nicht gegeben, dann hätte der Mindestpreis Aktivitäten auf dem „schwarzen Markt“ begünstigt: Landwirte hätten versucht, die Überproduktion zu einem niedrigeren Preis als dem Mindestpreis zu verkaufen.

Wenn auf dem Arbeitsmarkt ein Mindestlohn eingeführt würde, käme es zu entsprechenden Wirkungen: Die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeit ginge in jedem Fall zurück; denn Arbeit würde damit für die Unternehmen teurer werden. Das Angebot könnte möglicherweise steigen, jedenfalls dann, wenn der Mindestlohn deutlich über den heutigen Lohnersatzleistungen liegen würde. In jedem Fall käme es aber zu einem steigenden Überangebot am Arbeitsmarkt, also zu mehr Arbeitslosigkeit. Die Institution, die die Überschüsse aus dem Markt nehmen müsste, besteht bereits: die Bundesagentur für Arbeit. Sie müsste einen höheren Bestand an Arbeitslosen ausweisen und alimentieren. Und auch in diesem Fall wäre mit illegalen Maßnahmen zu rechnen. Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn würde zwar gezahlt, aber die Arbeitszeit entsprechend ausgeweitet. Der Mindestlohn würde damit unterlaufen.

Außerdem gibt es de facto schon heute einen Mindestlohn, der durch das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe markiert wird. Viele Arbeitnehmer sind nicht bereit, unter diesem Einkommensniveau eine Beschäftigung anzunehmen. So lange dieser Zusammenhang nicht durchbrochen wird, sind die Chancen für eine deutliche Senkung der hohen Arbeitslosigkeit gering.

Professor Rolf Peffekoven ist Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft der Universität Mainz und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium.

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