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Wirtschaft: Mindestlohn in Postbranche vereinbart

Künftig liegt die absolute Untergrenze bei acht Euro

Berlin - Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Arbeitgeberverband Postdienste haben sich auf einen Mindestlohn geeinigt. Wie die beiden Tarifparteien am Dienstag mitteilten, wurde eine Bandbreite von acht bis 9,80 Euro festgelegt. „Dieser Tarifvertrag schafft die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb in der Branche“, sagte Wolfhard Bender, Vorstandschef des Arbeitgeberverbands. So sei gewährleistet, dass der Wettbewerb „nicht über Lohndumping“ geführt werde. Andrea Kocsis, Mitglied des Verdi-Bundesvorstands, hob hervor, die Untergrenze von acht Euro stelle sicher, dass der Lohn für den Lebensunterhalt ausreiche. Die Regierung soll nun die Vereinbarung für die Branche für allgemein verbindlich erklären.

Die größten Konkurrenten der Deutschen Post, die nicht im Arbeitgeberverband organisiert sind, kündigten Widerstand an. Die Pin Group teilte mit, man sei sich sicher, „dass der neue Tarifvertrag nicht für allgemein verbindlich erklärt werden kann“. Er halte weder verfassungsrechtlichen, kartellrechtlichen noch tarifrechtlichen Bedenken stand. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste der Post-Konkurrenten kündigte an, Verdi „im Laufe des Herbstes“ eigene Gespräche anzubieten.

Zum 1. Januar 2008 fällt das letzte Monopol, das die Deutsche Post noch im Briefbereich hat. Da die europaweite Liberalisierung aber noch lange auf sich warten lässt, hatte die SPD in der großen Koalition darauf gedrungen, die Marktfreigabe aufzuschieben. Post-Chef Klaus Zumwinkel kritisierte wiederum seine Wettbewerber wegen Dumpinglöhnen. Als Kompromiss wurde nun der Mindestlohn vereinbart.

Insgesamt arbeiten in der Branche etwa 200 000 Menschen. Der Einstiegsstundenlohn für Zusteller beim größten Arbeitgeber, der Deutschen Post, liegt zurzeit bei 10,40 Euro zuzüglich Sonderleistungen. Nach dem neuen Tarifvertrag wird in der Branche zunächst noch nach Ost und West unterschieden. Ein Beschäftigter bei einem Postdienstleister – mit Ausnahme der Briefzusteller – hat nun in Zukunft in den neuen Ländern Anspruch auf mindestens acht Euro in der Stunde, in den alten Ländern auf 8,40 Euro. Für Briefzusteller gilt ein Mindestlohn von neun Euro beziehungsweise 9,40 Euro. Ab dem 1. Januar 2010 gilt einheitlich das West-Niveau. Bernd Hops

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