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Die Mindestlohnkommission nimmt Form an.

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Mindestlohnkommission: Ex-RWE-Vorstand Jan Zilius als Gremiumschef im Gespräch

Die Zusammensetzung der Mindestlohnkommission nimmt langsam Gestalt an. Die Sozialpartner erwägen, den früheren RWE-Vorstand Jan Zilius als Vorsitzenden vorzuschlagen.

Die Zusammensetzung der Kommission, die künftig über die Höhe des Mindestlohns befinden wird, nimmt langsam Gestalt an. Nach Informationen des Tagesspiegels erwägen die Sozialpartner, den früheren RWE-Vorstand Jan Zilius als Vorsitzenden vorzuschlagen. Zilius leitete die Rechtsabteilung der IG Chemie, bevor er im Management von Rheinbraun und später RWE arbeitete. Im Gespräch ist auch Eggert Voscherau, ehemals Vorstandsmitglied der BASF. Die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, sechs weiteren stimmberechtigten Mitgliedern und zwei Wissenschaftlern ohne Stimmrecht. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des DGB und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ernannt.

Jan Zilius ist als Vorsitzender der Mindestlohnkommission im Gespräch.
Jan Zilius ist als Vorsitzender der Mindestlohnkommission im Gespräch.

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Aufseiten des DGB ist man sich inzwischen einig: Die IG BAU und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) benennen einen Vertreter/eine Vertreterin, und aus dem DGB-Vorstand komplettiert Stefan Körzell das Trio der Arbeitnehmerseite. Für die NGG rückt wahrscheinlich die Vorsitzende Michaela Rosenberger ein. Den DGB-Vertreter Körzell soll dann nach zwei Jahren jemand von Verdi ersetzen; im Organisationsbereich der Dienstleistungsgewerkschaft wird der Mindestlohn ebenfalls sehr vielen Arbeitnehmern gezahlt werden. Aufseiten der Arbeitgeber ist noch nichts entschieden, aber vermutlich werden auch von den Verbänden Vertreter aus Branchen entsandt, in denen der Mindestlohn relevant ist. Das spräche zum Beispiel für Valerie Holsboer, die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Systemgastronomie.

Tarifindex als Orientierungsgröße

Der Gesetzgeber hat die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro je Stunde zum 1. Januar kommenden Jahres beschlossen. Ausnahmen sind erlaubt, wenn es entsprechende Tarifverträge gibt. Von 2017 an sind dann aber flächendeckend und ausnahmslos 8,50 Euro zu zahlen. Wahrscheinlich sogar mehr. Denn spätestens bis zum 30. Juni 2016 muss die Mindestlohnkommission entscheiden, ob und gegebenenfalls wie stark der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 steigt. Maßgeblich dafür sind wiederum die Tarifabschlüsse aus dem Vorjahr, also 2015. Der sogenannte Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ist die Orientierungsgröße für die Mindestlohnkommission.

Es ist also noch etwas Zeit, doch die Sozialpartner wollen sich noch in diesem Jahr auf die Kommission verständigen. Und zwar einvernehmlich. Wenn sich Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen können, beruft die Bundesregierung einen Vorsitzenden. Die Mindestlohnkommission bekommt vom Gesetzgeber eine Geschäftsstelle finanziert. Dabei sind jährlich 800 000 Euro für Personalkosten, 200 000 Euro für Räume und technische Ausstattungen und 100 000 für sogenannte Informationszwecke vorgesehen.

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