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Wirtschaft: Mini-Job

Durch das Konzept der „MiniJobs“ will die Bundesregierung die bisherige Regelung für „Geringfügige Beschäftigung“ ersetzen (siehe Artikel, Seite 19). Betroffen wären „325-Euro-Jobs“, die früheren „630-Mark-Jobs“.

Durch das Konzept der „MiniJobs“ will die Bundesregierung die bisherige Regelung für „Geringfügige Beschäftigung“ ersetzen (siehe Artikel, Seite 19). Betroffen wären „325-Euro-Jobs“, die früheren „630-Mark-Jobs“. Bisher gilt: Bis zu einem Monatsverdienst von 325 Euro und einer Wochenarbeitszeit von bis zu 15 Stunden führt der Arbeitgeber 22 Prozent vom Lohn für Renten- und Krankenversicherung ab. Der Arbeitnehmer zahlt keine Abgaben und nimmt das Geld steuerfrei mit nach Hause. Diese Grenze soll angehoben werden, bis auf welche Höhe, ist allerdings unklar. Die Hartz-Kommission hatte eine Grenze von 500 Euro und eine Sozialversicherungspauschale von zehn Prozent vorgeschlagen. Ebenso diskutieren die Parteien, ob die Mini-Job-Regelung nur für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für alle Tätigkeiten gelten soll. jaf

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