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Möglichst klein! Mit niedrigen Steuersätzen hofft London, Firmen im land zu halten und weitere Unternehmen aus dem Ausland anzusiedeln. Das Foto zeigt eine Aktion des Künstlers Slinkachu mit Mini-Figuren in London (2009).

© Hoffmann und Campe (promo)

Mini-Steuersätze für Firmen: Wer bietet weniger - London, Lettland, Luxemburg?

Großbritannien preschte nach dem Brexit-Schock vor. Jetzt erwägt auch Frankreichs Regierung, Steuersätze für Firmen zu senken. Steht die EU vor einem Steuerdumping-Wettbewerb?

Nur wenige Tage nach der Brexit-Entscheidung begannen die ersten Charmeoffensiven. Vom Kontinent aus werden Bankern aus der Londoner City schöne Augen gemacht, Lockrufe aus Berlin, Frankfurt, München, Luxemburg, und Paris richten sich an die Finanzindustrie und andere Filetstücke  der britischen Wirtschaft. Der französische Sozialist  Manuel Valls stellt schon eine Senkung der Unternehmensteuer in Aussicht. Zuvor hatte der Schatzkanzler George Osborn so etwas wie eine Bleibeprämie für Unternehmen angekündigt. Er will die ohnehin niedrigen britischen Unternehmensteuern von 20 Prozent noch einmal kürzen, auf dann 15 Prozent.

Beginnt nun in Europa ein Wettlauf um niedrige Steuern für die Unternehmen? Der Finanzexperte der SPD im Europa-Parlament, Peter Simon, nimmt die Ansage aus London eher gelassen: „Sie ist eher ein Zeichen der Schwäche, sie zeigt, wie groß in London die Sorge ist, dass Unternehmen abwandern.“

Gut, Frankreich hat ohnehin Nachholbedarf beim Senken der Steuern. Laut Bundesfinanzministerium wurden Gewinne von Kapitalgesellschaften in Frankreich im vergangenen Jahr mit 38 Prozent besteuert. Das ist Rekord in der EU. Deutschland kommt auf 29,83 Prozent, die Niederlande und Österreich 25 Prozent, Italien 31,4 Prozent. Unter den großen Industrieländern ist Großbritannien schon heute ein Niedrigsteuerland mit seinem Satz von 20 Prozent. Es geht aber in der EU noch niedriger: Lettland und Litauen verlangen 15, Irland und Zypern 12,5 und Bulgarien sogar nur zehn Prozent.

Außerhalb der EU sieht es so aus: Die Schweiz verlangt 20,65 Prozent, Japan 32,79 Prozent und die USA 39,62 Prozent. Niedrige Sätze allein sind aber nicht der Grund für Unternehmen bei einer Standortentscheidung. Verkehrsverbindungen, qualifizierte Arbeitskräfte sowie im Fall von Irland Englisch als Verkehrssprache sind ebenfalls wichtige Faktoren. Ob es nun Großbritannien viel bringt, den nominalen Steuersatz noch einmal um fünf Prozentpunkte zu senken, darf bezweifelt werden. Der FDP-Europapolitiker Michael Theurer sagt: „Der Verlust  des Zugangs zum EU-Binnenmarkt würde für die Unternehmen wohl viel schwerer ins Gewicht fallen als die steuerliche Entlastung.“

Die reinen Steuersätze sind zudem nur die eine Seite der Medaille. Wie viel Steuern ein Unternehmen letztlich zahlen muss, das hängt auch von der so genannten Bemessungsgrundlage ab. Sie regelt zum Beispiel, welche Ausgaben, etwa für Forschung oder Kredite, ein Unternehmen von seinen Gewinnen abziehen kann, bevor es ans Steuern zahlen geht. Auf dem Spielfeld der Bemessungsgrundlage gibt es viele Möglichkeiten, Steuergeschenke an Unternehmen zu verteilen. Der Finanzexperte der Union im Europaparlament, Markus Ferber (CSU), kritisiert hier das Vorgehen der Staaten: „Es findet kein fairer Wettbewerb statt, das ist ruinös.“  Der einfache Steuerzahler bleibe auf der Strecke.

Das Europa-Parlament hat gerade versucht, die Vorgänge in diesem Zusammenhang in Luxemburg aufzuarbeiten. Obwohl in Luxemburg für Gewinne von Kapitalgesellschaften ein Satz von knapp 30 Prozent gilt, lag die tatsächliche Steuerbelastung von Konzernen wie Fiat oder Ikea bei einem Bruchteil davon, teils unter ein Prozent. Dort gab es Absprachen zwischen einigen großen Unternehmen und einem Mitarbeiter der Finanzverwaltung über Steuerzahlungen. Sie haben dazu geführt, dass diese Unternehmen ihre Gewinne zu Tochterfirmen nach Luxemburg transferiert haben, wo sie faktisch so gut wie gar nicht besteuert wurden. Ferber schimpft: „Die nationalen Regierungen sind nicht bereit, sich bei der Bemessungsgrundlage auf die gleichen Spielregeln zu einigen.“ Im Herbst werde es dafür einen dritten Anlauf im Ministerrat geben, er gehe davon aus, dass er auch diesmal scheitere. Nicht nur in Luxemburg gab es anrüchige Deals zwischen den Steuerbehörden und einigen Unternehmen. Ähnliche Praktiken sind aus den Niederlanden, Belgien, Irland und Zypern bekannt.

Die Frage ist, welchen Weg Großbritannien nach einem Ausstieg aus der EU in der Steuerpolitik geht?  Denkbar wäre, dass sich die Insel als Steueroase vor den Toren der EU profilieren will. Dies wäre sehr nach dem Geschmack von Nigel Farage, dem Anführer der Ausstiegsbefürworter. Der EU-Hasser, der allerdings die Diäten als EU-Abgeordneter gern einstreicht, kommt selbst aus dem Umfeld von Londoner Börsenhändler, die diesen Weg mehrfach skizziert haben. In Brüssel gilt es aber eher als unwahrscheinlich, dass London nun das Land zum Steuerparadies à la Bermudas umbauen will.

Die britische Regierung hat sich bereits gegenüber der OECD zu Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung verpflichtet. So will London etwa beim automatischen Informationsaustausch von Finanzbehörden aus über 100 Ländern mitmachen. Aus diesen Verträgen käme das Land nicht ohne Weiteres heraus. Noch ist es zudem in der EU. Derzeit sieht es auch nicht so aus, dass es so schnell ausscheidet. Und bis Ende 2018 sind alle EU-Mitgliedsländer, also auch das Ex-EU-Land in spé Großbritannien, verpflichtet, eine EU-Richtline in nationales Recht umzusetzen, die der Steuervermeidung den Kampf ansagt. Die EU bastelt schon an neuen Folterinstrumenten für Steueroasen: Nicht  kooperative Staaten im Kampf gegen Steuersünder sollen auf eine schwarze Liste kommen.  Kaum zu glauben, dass England sich darauf gern wiederfinden würde.

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