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Wirtschaft: Mit Spekulationsverlusten Steuern sparen

In letzter Minute dem Fiskus noch ein paar Euro abringen? Just zum Ende dieses unerfreulichen Börsenjahrs bietet sich dem Investor eine gute Möglichkeit, seine Steuerschulden zu mindern.

In letzter Minute dem Fiskus noch ein paar Euro abringen? Just zum Ende dieses unerfreulichen Börsenjahrs bietet sich dem Investor eine gute Möglichkeit, seine Steuerschulden zu mindern. Denn die nächste Stufe der Unternehmenssteuer-Reform von Finanzminister Hans Eichel bringt auch für ganz normale Aktionäre wichtige Änderungen mit sich. Auf den Punkt gebracht: Werden Spekulationsverluste - also Verluste aus Käufen, die noch nicht 365 Tage zurückliegen - realisiert, dann können sie noch zur Gänze beim Finanzamt geltend gemacht werden und so steuerpflichtige Gewinne mindern. Der Hintergrund: Ab 2002 gilt das so genannnte Halbeinkünfte-Verfahren.

Vom 1. Januar an interessieren den Fiskus Erträge und Verluste durch den Verkauf von Aktien nur noch zur Hälfte. Verkauft ein Anleger also ein Papier noch vor Silvester mit Verlust, so kann er diesen zu 100 Prozent gegen Gewinne aus dem Jahr 2002 verrechnen, die aber nur zu 50 Prozent steuerpflichtig sind. Ein gutes Geschäft vor allem für jene Investoren, die mit Kursgewinnen im nächsten Jahr rechnen, aber nicht zu Langfrist-Anlegern gehören. Denn das Halbeinkünfte-Verfahren gilt natürlich nur für Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist. Nach einem Jahr sind Erträge aus Aktiengeschäften grundsätzlich steuerfrei.

Keine Regel ohne Ausnahme: Nutzen aus dem neuen Halbeinkünfte-Verfahren können nur Anteilseigner von Unternehmen mit Sitz in Deutschland ziehen. Für ausländische Aktien galt die Regel schon in diesem Jahr. Die neue Steuerregel greift auch erst, wenn bei dem Unternehmen das neue Geschäftsjahr begonnen hat. Startet die neue Bilanzierungs-Runde erst später, dann müssen bis dahin Verluste und Gewinne steuerlich voll angerechnet werden. Ein Beispiel: Bei Infineon dürften immer noch viele Anleger auf hohen Verlusten sitzen. Der Halbleiter-Hersteller hat in diesem Jahr 42 Prozent verloren. Nun erwarten viele Chip-Experten einen zarten Aufschwung in der Branche und somit steigende Kurse. Warum also nicht die Verluste aus diesem Jahr realisieren, das Papier nach einer Schamfrist zurückkaufen und die erwarteten (und realisierten) Kursgewinne aus 2002 nur halb gegen den vollen Verkaufsverlust verrechnen? Leider geht das gerade bei Infineon nicht. Denn das Geschäftsjahr läuft hier vom 1. Oktober bis zum 30. September, so dass bis Ende September 2002 die vollen Gewinne steuerpflichtig sind. Übrigens: Einen Verkauf mit sofortigem Rückkauf der gleichen Aktie sieht das Finanzamt nicht gerne. Allerdings akzeptieren die Steuerwächter Argumente wie verbesserte Quartalszahlen oder Analystenempfehlungen.

Nicht von der halbierten Steuerpflicht profitieren können Fondsanleger sowie Besitzer von Optionsscheinen oder Zertifikaten: Verkaufen sie gefloppte Anteile innerhalb der Spekulationsfrist, dann müssen sie weiter den ganzen Gewinn mit dem Fiskus teilen. Dagegen gilt die Halbeinkünfte-Regel künftig auch für Dividenden und umgekehrt für Werbungskosten - beispielsweise Kosten für die Fahrt zur Hauptversammlung. Wichtig zudem: Wer seine in diesem Jahr noch realisierten Verluste aufs kommende Jahr vortragen will, muss das dem Finanzamt in der Steuererklärung ausdrücklich mitteilen. Und: Anders als sein US-Kollege erlaubt es Eichel nicht, Verluste aus Aktiengeschäften mit den Steuern auf das Arbeitseinkommen zu verrechnen. Anleger, die auf festverzinsliche Anlagen setzen, haben einen Freibetrag von 3000 Mark beziehungsweise 6000 Mark für Ehepaare. Droht eine Überschreitung der Beträge und die Steuerpflicht, dann sind Zerobonds eine Alternative, also Rentenpapiere, die zunächst keine Erträge ausschütten. Die Zinszahlungen sind hier auf das Ende der Laufzeit vertagt. Der doppelte Nutzen: Der Anleger kann dann zusätzlich von der anvisierten Senkung der Steuersätze profitieren.

Steuerzahler mit finanziellem Spielraum greifen zum Jahresende gerne auch zu Sparmodellen wie Beteiligungen und Fonds aus den Bereichen Immobilien, Windkraft, Schiffbau oder Filmproduktionen. Schätzungen zufolge stecken Anleger allein in den letzten Wochen dieses Jahres zehn Milliarden Mark in solche Anlagen. Sie beteiligen sich an Schiffen, Windrädern, Einkaufszentren oder Filmen, die keine Gewinne erwirtschaften. Die Verlustzuweisungen drücken dann die Einkommensteuer. Aber Vorsicht: Bunte Hochglanzprospekte, wie sie in den letzten Jahreswochen in rauhen Mengen in die Haushalte flattern, versprechen oft mehr als sie halten.

Veronika Csizi

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