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Wirtschaft: Mittelstand und Kleinanleger kritisieren "Gerechtigkeitslücke" beim Eichel-Konzept

Wenige Tage nach Bekanntgabe der Eckpunkte zur geplanten Unternehmensteuereform der Bundesregierung kritisieren Berliner Oppositionspolitiker und Wirtschaftsexperten eine Gerechtigkeitslücke in den Plänen von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD). Der finanzpolitische Sprecher der FDP, Hans-Otto Solms, sagte, dass durch Eichels Pläne in erster Linie Aktiengesellschaften bevorteilt würden.

Wenige Tage nach Bekanntgabe der Eckpunkte zur geplanten Unternehmensteuereform der Bundesregierung kritisieren Berliner Oppositionspolitiker und Wirtschaftsexperten eine Gerechtigkeitslücke in den Plänen von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD). Der finanzpolitische Sprecher der FDP, Hans-Otto Solms, sagte, dass durch Eichels Pläne in erster Linie Aktiengesellschaften bevorteilt würden. Personengesellschaften und mittelständische Unternehmen würden hingegen steuerpolitisch benachteiligt, weil sie zum einen nicht vom steuerfreien Beteiligungsverkauf profitieren und zum anderen weiterhin "größtes Opfer der nach wie vor komplizierten deutschen Steuergesetzgebung bleiben.

Solms hat diese "Ungerechtigkeit" vor allem deshalb ausgemacht, weil nach den Plänen des Finanzministers der Verkauf von Beteiligungsbesitz für Körperschaften (Aktiengesellschaften etc.) steuerfrei gestellt werden soll. (Private) Unternehmer, die ihren Beteiligungsbesitz verkaufen wollen - und das betrifft vor allem Mittelständler - müssen hingegen weiterhin die Gewinne versteuern. Darüber hinaus müssen die Privatpersonen und Personengesellschaften künftig den Gewinn aus dem Verkauf von Aktienpaketen nach dem Halbeinkünfteverfahren schon dann besteuern, wenn sie mehr als ein Prozent an einem Unternehmen besitzen. Bisher griff der Fiskus erst bei einer Beteiligungsgrenze von zehn Prozent zu.

Obwohl auch die Regierungsfraktion von Bündnis90/Die Grünen noch vor kurzem eine solche Bevorteilung von Aktiengesellschaften unterbinden wollten, machte ihr finanzpolitischer Sprecher, Klaus Müller am Montag einen Rückzieher. Dem Tagesspiegel sagte Müller, dass es "faktisch keine Gerechtigkeitslücke gibt". Müller sagte, das Ziel der Bundesregierung, die Aktienanlage in Deutschland attraktiver zu machen, sei "voll aufgegangen". Die Masse der privaten Aktionäre in Deutschland besitze nur einen kleinen Anteil an Unternehmen und müsse deshalb keine Besteuerung aus Aktienverkäufen erwarten. Müller wies zudem die Kritik von Kleinaktionärsvertretern zurück, die geplante Dividendenbesteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren bevorteile allein wohlhabende Aktionäre (siehe Kasten). "Wer kauft schon Aktien wegen der Dividende", argumentierte Müller. Auch eine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung von Personengesellschaften und Aktiengesellschaften beim Verkauf von Beteiligungsbesitz sieht Müller nicht.

Der Steuerexperte des Deutschen Aktieninstituts, Franz-Josef Leven, kritisierte am Montag, das vom Bundesfinanzminister geplante Halbeinkünfteverfahren bedeute bei Dividenden treffe insbesondere Kleinaktionäre. Sie würden durch die geplante Neuregelung des Bundesfinanzministeriums stärker als bisher belastet, sagte Leven dem Tagesspiegel. Statt die Aktienkultur zu behindern müsse sie weiter gefördert werden. Leven sagte, alle bisherigen Vorschläge, die höhere Belastung für Kleinaktionäre zu verhindern, machten das Steuerrecht nur noch komplizierter. Die logische Konsequenz wäre daher die Beibehaltung des Anrechnungsverfahrens.

asi

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