MITTLERER UND GEHOBENER DIENST: MITTLERER UND GEHOBENER DIENST
NEUES LANDWie beim höheren findet auch beim mittleren und gehobenen Dienst ein ständiger Wechsel von Arbeitsort und Arbeitsfeld statt. MITTLERER DIENST Für die Zulassung zum mittleren Dienst ist ein mittlerer Bildungsabschluss nötig.
NEUES LAND
Wie beim höheren findet auch beim mittleren und gehobenen Dienst ein ständiger Wechsel von Arbeitsort und Arbeitsfeld statt.
MITTLERER DIENST
Für die Zulassung zum mittleren Dienst ist ein mittlerer Bildungsabschluss nötig. Es folgt eine zweijährige Ausbildung, nach der die Mitarbeiter überwiegend in der Verwaltung, in der Rechts- und Konsularabteilung und im IT-Bereich eingesetzt werden.
GEHOBENER DIENST
Voraussetzung für die Zulassung zum gehobenen Dienst ist das Abitur beziehungsweise die Fachhochschulreife. Die Ausbildung erfolgt in einem dreijährigen Studium an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Die so ausgebildeten Sachbearbeiter werden häufig im Rechts- und Konsularwesen und in der Verwaltung eingesetzt. Weitere Bereiche sind zum Beispiel Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kultur sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. fky
Mehr dazu unter: www.diplo.de/mittlererdienst; www.diplo.de/gehobenerdienst
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