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MITTLERER UND GEHOBENER DIENST: MITTLERER UND GEHOBENER DIENST

NEUES LANDWie beim höheren findet auch beim mittleren und gehobenen Dienst ein ständiger Wechsel von Arbeitsort und Arbeitsfeld statt. MITTLERER DIENST Für die Zulassung zum mittleren Dienst ist ein mittlerer Bildungsabschluss nötig.

NEUES LAND

Wie beim höheren findet auch beim mittleren und gehobenen Dienst ein ständiger Wechsel von Arbeitsort und Arbeitsfeld statt.

MITTLERER DIENST

Für die Zulassung zum mittleren Dienst ist ein mittlerer Bildungsabschluss nötig. Es folgt eine zweijährige Ausbildung, nach der die Mitarbeiter überwiegend in der Verwaltung, in der Rechts- und Konsularabteilung und im IT-Bereich eingesetzt werden.

GEHOBENER DIENST

Voraussetzung für die Zulassung zum gehobenen Dienst ist das Abitur beziehungsweise die Fachhochschulreife. Die Ausbildung erfolgt in einem dreijährigen Studium an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Die so ausgebildeten Sachbearbeiter werden häufig im Rechts- und Konsularwesen und in der Verwaltung eingesetzt. Weitere Bereiche sind zum Beispiel Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kultur sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. fky

Mehr dazu unter: www.diplo.de/mittlererdienst; www.diplo.de/gehobenerdienst

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