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Wirtschaft: Mobilcom-Aktionäre fordern Schadenersatz Verleger Rentrop will Milliarden von France Télécom

aris (cn/lip/HB). Eine Aktionärsgruppe um den Bonner Verleger Norman Rentrop verlangt von dem Vorstand der Mobilcom AG, Schadenersatzansprüche von mehr als drei Milliarden Euro gegen den französischen Großaktionär France Télécom (FT) einzuklagen.

aris (cn/lip/HB). Eine Aktionärsgruppe um den Bonner Verleger Norman Rentrop verlangt von dem Vorstand der Mobilcom AG, Schadenersatzansprüche von mehr als drei Milliarden Euro gegen den französischen Großaktionär France Télécom (FT) einzuklagen. Einen entsprechenden Antrag will Rentrop auf der Hauptversammlung der Mobilcom AG am 19. Mai stellen. Ob die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) den Antrag unterstützen wird, sei allerdings noch nicht entschieden, sagte ein DSWSprecher auf Anfrage.

Die Aktionärsgruppe um Rentrop begründet die Ansprüche damit, dass Mobilcom für den Ausstieg aus der Mobilfunk-Lizenz UMTS zwischen zehn und elf Milliarden Euro aufgewendet hat. Darin enthalten seien die Kosten für den Netzaufbau sowie Kundenakquisitionen. France Télécom habe Mobilcom hiervon aber nur rund 7,4 Milliarden Euro ausgeglichen. Darin inbegriffen seien die Übernahme der Bankschulden sowie die Kosten für den Netzabbau. Rentrop und seine Gruppe fordern von der France Télécom nun auch noch den Differenzbetrag. Das Geld würde den Wert von Mobilcom steigern, sagte Thorsten Kraemer, ein Sprecher der Aktionärsgruppe, dem Handelsblatt.

Das Staatsunternehmen FT hatte im Juni 2002 seine Zusammenarbeit mit Mobilcom gekündigt, weil es für das UMTS-Geschäft keine Zukunft sah. Durch Bürgschaften konnte die Firma vor der Insolvenz gerettet werden. FT ist an Mobilcom mit 28,5 Prozent beteiligt. Der Rest der Anteile befindet sich im Streubesitz.

Unklar ist aber, ob die Aktionärsgruppe um Rentrop mit ihrem Antrag durchkommt. Da France Télécom mit ihrem Anteil von 28,5 Prozent bei der Abstimmung auf der Hauptversammlung nicht mitstimmen darf, muss die Gruppe die Hälfte des dann vorhandenen stimmberechtigten Kapitals auf ihre Seite bekommen. Der Aktionärskreis verfügt nur über ein Prozent des Aktienkapitals.

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