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Wirtschaft: Mobilcom darf Joint Venture gründen - France Télécom kann einsteigen

Das Bundeskartellamt hat der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Mobilcom AG und der France Télécom S.A.

Das Bundeskartellamt hat der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Mobilcom AG und der France Télécom S.A. zugestimmt. Zugleich habe das Amt auch die Teilnahme des Joint Ventures am UMTS-Auktionsverfahren genehmigt, teilte Mobilcom in Büdelsdorf mit. UMTS ist die Abkürzung für den Mobilfunksstandard "Universal Mobile Telecommunications System" mit dem die Datenübertragung fast 200 Mal leistungsfähiger wird. Damit werden der schnelle Internetzugang von unterwegs aber auch der Abruf von Daten und bewegten Bilder möglich. Mit dem Joint Venture Mobilcom Multimedia GmbH wollen beide Unternehmen nach eigenen Angaben auf dem deutschen Markt künftig weitere Mobilfunk-, Festnetz- und Internetdienstleistungen anbieten. France Télécom wird nach Mobilcom-Angaben zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihren Anteil am Gemeinschaftsunternehmen in eine Beteiligung an der Mobilcom AG in Höhe von 28,5 Prozent eintauschen.

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