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Wirtschaft: Mobilfunk-Lizenzen: Mobilcom lässt UMTS-Klage überprüfen

Die Telefongesellschaft Mobilcom AG ist zwar weiterhin davon überzeugt, gute Chancen mit ihrer Klage gegen die vom Bund verlangten UMTS-Gebühren zu haben. Trotzdem werde nicht vor der kommenden Woche eine endgültige Entscheidung getroffen.

Die Telefongesellschaft Mobilcom AG ist zwar weiterhin davon überzeugt, gute Chancen mit ihrer Klage gegen die vom Bund verlangten UMTS-Gebühren zu haben. Trotzdem werde nicht vor der kommenden Woche eine endgültige Entscheidung getroffen. Acht Jura-Professoren seien gebeten worden, jeweils ein Gutachten zu erstellen. Die Ergebnisse werden die Experten auf einem Symposium am 18. Oktober in Hamburg vorstellen. "Danach werden wir entscheiden, ob wir die Klage erweitern, ändern oder möglicherweise auch zurückziehen werden", sagte Mobilcom-Chef Gerhard Schmid am Montagabend vor Journalisten in Berlin. "Wir wollen unser Geld zurück." Aber auch wenn die 16 Milliarden Mark nicht zurück gezahlt würden, erwarte Schmid, dass Mobilcom ab 2007 mit seinem UMTS-Angebot die Gewinnschwelle erreichen werde. Bis zum Jahr 2010 will Mobilcom zwölf Milliarden Mark in den Aufbau des UMTS-Netzes investieren.

Schmid erklärte, in seinem Unternehmen sei bereits im Frühjahr erwogen worden, gegen das Vergabeverfahren für die UMTS-Frequenzen zu klagen. Doch habe sich zu dem Zeitpunkt keine rechtliche Grundlage geboten. Erst nach der Zustellung der Rechnung und der Zahlung der Gebühren habe Mobilcom als Betroffene die Möglichkeit zu klagen gehabt. Bisher seien durch die Klage keine Kosten entstanden. Ein - kostenfreier - Rückzug sei theoretisch noch bis zum kommenden Jahr vor Eröffnung der Verhandlung möglich. Nach Auskunft von Juristen sei die Vergabepraxis rechtlich nicht haltbar. Zwei weitere UMTS-Mitbewerber hätten dem Vernehmen nach ebenfalls eine Klage erwogen, diese aber verworfen.

Finanzrechtlich dürfe der Staat nur Steuern, Abgaben und Gebühren erheben, sagte Schmid. Eine Steuer sei im Fall der UMTS-Lizenzen nicht erhoben worden. Bei einer Abgabe oder Gebühr wiederum müsse die verlangte Summe sich auf Kosten beziehen, die dem Staat durch die Verwaltung der Frequenzen entstehen. Der Bund habe bereits ein Verfahren vor dem Kölner Verwaltungsgericht verloren, bei dem die Gebühren für eine bundesweite Festnetzlizenz angefochten worden waren. Dabei sei es lediglich um drei Millionen Mark je Lizenz gegangen, die schon als zu hoch bezeichnet wurden.

Im schlechtesten Fall, wenn alle drei Instanzen durchlaufen werden, könne das Verfahren sieben Jahre dauern und wegen des hohen Streitwerts 700 Millionen Mark kosten. Einigten sich aber beide Parteien bereits in der ersten Instanz auf einen Vergleich, könne es wesentlich schneller gehen.

Mobilcom will seinen UMTS-Dienst bis 2002 starten. Trotz der Milliardeninvestitionen ist sich Schmid sicher, dass sein UMTS-Netz relativ schnell bis 2007 in die Gewinnzone kommen werde. Mobilcom rechne bis zum Jahr 2010 mit zehn bis zwölf Millionen Geschäfts- und Privatkunden. Dabei werde ein Durchschnittsumsatz von etwa 84 Euro (160 Mark) je Kunde und Monat erwartet, von denen der Nutzer jedoch nur 50 Euro direkt bezahlen müsse. Die übrigen 34 Euro sollen unter anderem durch Werbung erzielt werden. Zur Ausweitung der Gewinnbasis plane Mobilcom, zunehmend Inhalte wie zum Beispiel Videoclips einzukaufen, um exklusive Dienste anbieten zu können. Zum Rechteverwerter solle das Unternehmen jedoch nicht werden.

hop

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