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Mobilfunk: Prepaid-Guthaben dürfen nicht mehr verfallen

Die Guthaben von Prepaid-Karten dürfen in Zukunft nicht mehr automatisch verfallen. Das entschied heute das Düsseldorfer Landgericht in einem Musterprozess gegen Vodafone.

Düsseldorf - Der Mobilfunkanbieter Vodafone darf einem Gerichtsurteil zufolge Guthaben seiner rund 15 Millionen Prepaid-Kunden nicht verfallen lassen. Auch die endgültige Sperrung der Prepaid-Karte nach Ablauf bestimmter Fristen sei unzulässig, entschied am Mittwoch das Landgericht Düsseldorf. Die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien unwirksam, weil sie gegen "wesentliche Grundgedanken des Bürgerlichen Gesetzbuches" beziehungsweise das Transparenzgebot verstießen. Die Richter gaben damit einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen statt. (Az.: 12 O 458/05)

Gegen das Urteil kann Vodafone Berufung beim Düsseldorfer Oberlandesgericht einlegen. Die Richter befanden unter anderem, der drohende Verfall des Guthabens führe für den Kunden indirekt zu einer "Mindestumsatzverpflichtung". Die Werbung des Unternehmens lege jedoch aus Verbrauchersicht genau das Gegenteil nahe. Ausdrücklich verwies das Gericht in diesem Zusammenhang auf Werbe-Schlagworte wie "ohne Vertragsbindung", "kein monatlicher Basispreis", "keine Mindestlaufzeit" sowie "einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle".

Angesichts dieser Werbung müsse dem Verbraucher vor Vertragsabschluss auch die begrenzte Laufzeit und damit die endgültige Sperrung der Prepaid-Karte nach bestimmten Fristen verdeutlicht werden, betonten die Richter. Die entsprechenden vertraglichen Regelungen bei Vodafone seien aber für den Kunden "unklar beziehungsweise undurchschaubar", was einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstelle. (tso/AFP)

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