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Wirtschaft: Mobilfunkanbieter legen Selbstverpflichtung vor

Die Bundesregierung will ihre Forschungsaktivitäten im Bereich des Mobilfunks weiter intensivieren. "Dazu stehen in den Jahren 2002 bis 2005 mehr als 20 Millionen Euro an zusätzlichen Haushaltsmitteln zur Verfügung", teilte der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Hans Martin Bury, am Freitag in Berlin mit.

Die Bundesregierung will ihre Forschungsaktivitäten im Bereich des Mobilfunks weiter intensivieren. "Dazu stehen in den Jahren 2002 bis 2005 mehr als 20 Millionen Euro an zusätzlichen Haushaltsmitteln zur Verfügung", teilte der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Hans Martin Bury, am Freitag in Berlin mit. Auch die sechs deutschen Mobilfunkbetreiber werden in diesem Zeitraum 8,5 Millionen Euro für die Forschungsförderung beisteuern.

Diese Zusage ist Teil der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber, die die Unternehmen noch am Freitag der Regierung vorlegen wollten. Im Gegenzug verzichtet die Regierung auf eine vom Bundesumweltministerium geplante Novellierung der Elektrosmog-Verordnung: Die Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunkantennen werden nicht gesenkt. Das ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs, das Bury mit den Mobifunkbetreibern und den beteiligten Ministerien am vergangenen Mittwoch führte. Den Netzbetreibern bleiben damit Zusatzkosten in Milliardenhöhe bei der Einführung des neuen Mobilfunkstandards UMTS erspart. Bei einer Senkung der Grenzwerte hätten die Unternehmen nämlich deutlich mehr Antennen aufbauen müssen, um die gleiche Netzabdeckung zu erreichen.

Mit der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber sei der Durchbruch für ein umfangreiches Vorsorgekonzept im Breich des Mobilfunks gelungen, teilte Bury weiter mit. Nach Angaben des Kanzleramts und des Umweltministeriums verpflichten sich die Unternehmen neben ihren Ausgaben für die Mobilfunk-Forschung außerdem zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen bei der Planung der Netze und der Auswahl der Antennenstandorte. Bei Kindergärten und Schulen ist eine alternative Standortprüfung vorgesehen. Die Betreiber sollen zudem auf die Hersteller der Handys einwirken, damit die Geräte eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung über die Strahlenwerte erhalten. Weitere Punkte sind: eine bessere Dokumentation, wo überall Sendemasten stehen, eine Ausweitung der Messprogramme, mit denen die Einhaltung der Strahlengrenzwerte überprüft werden sollen, sowie einmal jährlich ein unabhängiges Gutachten, das die Einhaltung der Selbstverpflichtung kontrolliert. Es soll auch darüber Auskunft geben, ob die Selbstverpflichtung noch den aktuellen Anforderungen widerspricht. "Wenn die Selbstverpflichtung funktioniert, brauchen wir keine Gesetzesänderung", hieß es aus dem Umweltministerium.

vis

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