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Es lohnt sich, dieser Tage zu prüfen, welchen Führerschein man hat.

© imago images/Eibner

Update

Führerschein-Frist ist abgelaufen: Diese Lappen sind nun ungültig – der Umtausch kann lange dauern

In der EU werden stufenweise die Führerscheine umgetauscht. Alte Führerscheine von Menschen mit Geburtsjahr 1953 bis 1958 sind am 19. Juli abgelaufen.

Bereits 2006 verabschiedete die EU eine Richtlinie zu Führerscheinen – und nun hat sie in Deutschland konkrete Auswirkungen für bestimmte Auto- und Motorradfahrer:innen. Um europaweit einheitliche und fälschungssichere Führerscheine zu etablieren, müssen alleine in Deutschland insgesamt 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden.

Außerdem sollen zur Verhinderung von Missbrauch künftig alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden. Am 19. Juli ist eine Frist zum Umtausch abgelaufen. Sie betrifft die Jahrgänge 1953 bis 1958 mit einem im Volksmund „Lappen“ genannten Führerschein aus Papier.

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Diese Dokumente wurden vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt und sind nun ungültig. Bei einer Führerscheinkontrolle kann das Konsequenzen haben.

Frist für Umtausch ist am 19. Juli abgelaufen – nun droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro

Wer mit einem abgelaufenen Führerschein kontrolliert wird, kann zu einem Verwarnungsgeld von zehn Euro verpflichtet werden. Das ist Geld, das Auto- und Motorradfahrer dieser Tage bestimmt lieber in Benzin für ihren Tank investieren, als in die Staatskasse. Eine Straftat ist das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein jedoch nicht, zumindest nicht für Privatfahrer. Bei Lkw- und Busführerscheinen sieht die Sache anders aus.

Der ADAC warnt: Im Ausland kann es wegen abgelaufener Führerscheine zu Problemen kommen.

Wie lange dauert der Umtausch?

Es ist ratsam, sich möglichst bald um den Austausch des Führerscheins zu kümmern. Laut ADAC dauert es im Durchschnitt vier bis fünf Wochen, bis man den neuen, gültigen Schein in den Händen hält.

Wo tausche ich meinen Führerschein um?

Der Umtausch passiert bei der jeweiligen Führerscheinstelle, abhängig vom Wohnort kann auch das Bürgeramt zuständig sein. Eine neue Prüfung und eine Gesundheitsuntersuchung finden nicht statt.

Der Prozess ist von Stelle zu Stelle unterschiedlich. Mancherorts kann der Antrag online eingereicht werden, woanders geht es nur vor Ort. Teilweise muss der aktuelle Führerschein gleich mit abgegeben werden.

Auf Nachfrage sollte aber eine Bestätigung des Umtauschs ausgehändigt werden, die in einer Polizeikontrolle als Ersatz für den Ausweis vorgezeigt werden kann.

Das gilt zumindest im Inland. Im Ausland wird das Ersatzdokument unter Umständen nicht anerkannt.

Ein alter Führerschein von 1963 und ein neuer Führerschein von 2022 im Scheckkartenformat.
Ein alter Führerschein von 1963 und ein neuer Führerschein von 2022 im Scheckkartenformat.

© IMAGO/imageBROKER/HelmutMeyerZurCapellen

In Berlin erfolgt der Umtausch so: Persönliches Erscheinen bei einem der Bürgerämter ist erforderlich. Wie meistens bei Behördengängen braucht es Geduld, denn aufgrund der hohen Auslastung müssen Termine mehrere Wochen oder gar Monate im Voraus vereinbart werden. Oder man schaut – am besten morgens – spontan nach einem Termin. Das geht auf der entsprechenden Bürgeramts-Seite unten bei „Termin berlinweit suchen und buchen“.

„In Ausnahmefällen“ können Terminanfragen auch an die Fahrerlaubnisbehörde gerichtet werden, per Mail oder (030) 90269-2400. Der neue Führerschein wird in Berlin per Post nach Hause geschickt.

Welche Dokumente muss ich für den Umtausch mitbringen?

Vorzulegen sind der aktuelle Führerschein, der Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto.

[Lesen Sie auch: Wenn kurz vor dem Urlaub der Ausweis fehlt: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Pässen, Impfung und Versicherung (T+)]

Was kostet der Umtausch?

Es fallen Kosten von ca. 25 Euro für den Umtausch des Führerscheins an. In Berlin kostet es zum Beispiel 25,30 Euro und 5,10 Euro zusätzlich für den Versand des neuen Führerscheins nach Hause.

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Wer ist als nächstes mit dem Umtausch dran?

Der ganze Prozess erfolgt in mehreren Stufen und wird bis zum 19. Januar 2033 dauern.

  • Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit und es ist egal, welches Format der Führerschein hat.
  • Als nächstes sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 mit alten Scheinen dran, ihre Frist geht bis zum 19. Januar 2023.
  • Es folgen die Jahrgänge 1965 bis 1970 (19. Januar 2024) und 1971 aufwärts (19. Januar 2025).

Spielt bei alten Führerscheinen mit Ausstellungsdatum vor dem 1. Januar 1999 auch das Alter des Fahrers oder der Fahrerin eine Rolle, geht es bei Dokumenten, die anschließend ausgestellt wurden, nur um das konkrete Datum. Scheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Die weiteren Daten:

  • Ausstellungsjahr 2002 – 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 – 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 - 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Tipp: Führerschein jetzt schon umtauschen

Die Fristen sind großzügig gesetzt und niemand muss bis auf den letzten Drücker warten.

Wer möchte, kann sein Dokument jetzt schon umtauschen, unabhängig vom Geburtsjahr und dem Ausstellungsdatum.

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