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Wirtschaft: Monopolkommission für Netz-Regulierung

Berlin (asi). Die Monopolkommission befürchtet eine nachhaltige Behinderung des Wettbewerbs durch Unternehmen, die im Besitz von Infrastrukturnetzen sind.

Berlin (asi). Die Monopolkommission befürchtet eine nachhaltige Behinderung des Wettbewerbs durch Unternehmen, die im Besitz von Infrastrukturnetzen sind.

Entgegen früheren Voten hat die Kommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät, deshalb jetzt die Einrichtung einer staatlichen Regulierungsbehörde für solche Märkte gefordert. Die Zugangsbedingungen für Telekommunikation, Strom, Gas und auch die Bahn sollten von einer solchen Behörde festgelegt werden, sagte Kommissionschef Martin Hellwig am Montag in Berlin. „Der Staat muss seine Aufgabe zur Organisation des Wettbewerbs nachkommen.“ Die gegenwärtig praktizierte Form des verhandelten Netzzugangs, dies zeige die Praxis, ermögliche es den Besitzern der Netze, ihre Monopolstellung zu erhalten.

Die Kommission widerspricht damit der Position der Bundesregierung. Obwohl alle anderen Länder in Europa eine solche Regulierungsbehörde zur Festlegung von Zugangsbedingungen und Preisen für die Netze eingerichtet haben, sperren sich die Deutschen auch in Verhandlungen mit Brüssel gegen den Regulierer. Die Argumente der Deutschen: Wenn sich zwei Unternehmen auf der Grundlage einer Branchenvereinbarung - der Verbändevereinbarung - untereinander über die Durchleitungsbedingungen einigen, dann ist das marktkonformer und spart zusätzlich Steuermittel, die eine Regulierungsbehörde benötigte.

Die Monopolkommission sieht allerdings jetzt, nachdem die Verbändevereinbarung im Strombereich seit einigen Jahren praktisch angewandt wird und eine Gas-Vereinbarung nach langem Streit in Kraft treten soll, dass das bevorzugte deutsche Modell nicht funktioniert. „Deutschland hat die höchsten Durchleitungsgebühren in ganz Europa“, sagte Hellwig. Er schließe daraus, dass gerade im Strombereich Netzinhaber auch die Fixkosten der Produktionsbereiche des Unternehmens auf die Netzbereiche übertragen. Dies behindere gerade ausländische Wettbewerber, ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen in Deutschland anbieten zu können.

Hellwig kritisierte auch die Rolle des Bundeskartellamtes. Das Amt werde als Streitschlichter zwischen zwei Unternehmen immer häufiger in die Rolle eines Regulierers gepresst. Dies sei aber nicht die Aufgabe einer Kartellbehörde. Explizit benannte Hellwig den Bahnbereich als Beispiel für die Notwendigkeit eines unabhängigen Regulierers. „Bei der Bahn muss Netz und Fahrbetrieb getrennt werden“, kritisierte er die Haltung der Bundesregierung, die den Bahnvorstand quasi zum Regulierer des Wettbewerbs auf ihren eigenen Schienen bestimmt hatte.

Anlass für die neue Sicht der Kommission auf den Wettbewerb ist auch die zunehmende Konzentration in gerade den Netz-relevanten Märkten. Zwar konnte die Kommission das Ausmaß der Unternehmensverflechtungen in Deutschland nicht ausreichend konkret benennen, weil das Statistische Bundesamt aus „unerfindlichen Gründen“ die notwendigen Daten nicht zur Verfügung gestellt hat. Dennoch: Gerade im Energiebereich „ist das Ende von Monopolen überhaupt nicht abzusehen". In diesem Zusammenhang sieht die Kommission auch nach der Ministererlaubnis für die Eon/Ruhrgas-Fusion weiterhin wettbewerbsrechtliche Bedenken. Trotz der Auflagen habe sich seine „grundlegende Skepsis" nicht geändert, sagte Hellwig.

Das Instrument der Ministererlaubnis halte er jedoch für sehr sinnvoll, weil es das Bundeskartellamt vor politischer Einflussnahme schütze. Es trage dazu bei, wettbewerbsrechtliche und allgemein politische Erwägungen klar zu trennen. Eine Gesetzeslücke gebe es jedoch bei der Vertretungsregelung. Angesichts der hervorgehobenen politischen Bedeutung einer Ministererlaubnis spreche einiges dafür, dies innerhalb des Kabinetts zu belassen.

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