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Wirtschaft: „Muss ich als Rentner Steuern zahlen?“

Tagesspiegel-Telefonaktion: Die häufigsten Fragen der Leser

RENTE: DAS KOMMT AUF SIE ZU

Die Resonanz war groß, die Telefone standen nicht still. Fragen über Fragen: Muss ich im nächsten Jahr meine Rente versteuern? Warum bekomme ich ab April weniger Geld? Sollte ich gegen meinen Rentenbescheid Widerspruch einlegen? Was die Experten von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Stefan Braatz, Walter Glanz, Rainer Helbing und Karin Klopsch, den Lesern bei unserer Telefonaktion geraten haben, lesen Sie hier:

Ich bekomme eine Rente von 15000 Euro im Jahr. Muss ich die im nächsten Jahr versteuern?

Über die Reform der Rentensteuer wird derzeit beraten. Noch ist das entsprechende Gesetz nicht beschlossen. Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass ab dem 1. Januar nächsten Jahres 50 Prozent der Rente versteuert werden müssen. Wer eine Bruttorente von 1000 Euro bekommt, muss künftig für 500 Euro Steuern zahlen. Das ist zwar mehr als heute, wo nur der so genannte Ertragsanteil von 27 Prozent steuerpflichtig ist. Dennoch werden die meisten Senioren, die nur ihre gesetzliche Rente bekommen und keine weiteren Zusatzeinnahmen haben, steuerfrei bleiben. Wer nicht mehr als 1500 Euro Rente im Monat erhält, zahlt auch im nächsten Jahr keine Steuern.

Woher weiß das Finanzamt, wie hoch meine Rente ist?

Im neuen Alterseinkünftegesetz ist ein automatischer Datentransfer geplant. Die Zulagenstelle der BfA, die derzeit die Riester-Zulagen bearbeitet, soll ab dem kommenden Jahr die Finanzämter automatisch über die jeweiligen Renten informieren.

Erfährt das Finanzamt auch, ob ich darüber hinaus noch weitere Einkünfte habe?

Die Zulagenstelle teilt den Finanzämtern nur mit, wie hoch die Rente jeweils ist. Wenn Sie darüber hinaus noch Kapitaleinkünfte oder Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung haben, müssen Sie diese dem Finanzamt selbst melden. Die Rentenversicherungsträger haben damit nichts zu tun.

Seit Jahresanfang muss ich für meine Betriebsrente doppelt so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie vorher. Ich weiß, dass dagegen Musterklagen laufen. Wann werden diese entschieden sein?

Stellen Sie sich auf eine längere Wartezeit ein. Denn die Verfahren werden sicherlich bis in die höchste Instanz, das Bundesverfassungsgericht, getragen. Bis eine Entscheidung aus Karlsruhe kommt, können noch Jahre vergehen.

Ich habe einen neuen Rentenbescheid bekommen. Darin steht, dass ich ab April weniger Rente bekomme, weil ich die vollen Beiträge für die Pflegeversicherung zahlen muss. Sollte ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen?

Sie können innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Das ist Ihr gutes Recht. Bisher sind bei der BfA bereits 80 000 bis 100 000 Widersprüche eingegangen, und man erwartet, dass die Zahl noch steigen wird. Mit den Sozialverbänden ist bereits verabredet worden, dass Musterverfahren durchgeführt werden sollen, um zu klären, ob die höheren Pflegebeiträge rechtmäßig sind. Bei der BfA geht man jedoch davon aus, dass die Verfahren keine großen Erfolgsaussichten haben, weil die Zusatzbelastung der Rentner durch die höheren Pflegebeiträge nicht sehr hoch ist.

In diesem Jahr gibt es keine Rentenerhöhung. Ist das zulässig?

Viele Rentner sind sauer, weil es in diesem Jahr eine offizielle Nullrunde gibt. Was viele nicht wissen: Selbst wenn die Regierung diese Nullrunde nicht beschlossen hätte, hätten die meisten Rentner in diesem Jahr keine Rentenerhöhung bekommen. Das liegt an der aktuellen Rentenformel. In diese fließen folgende Faktoren ein: die Lohnentwicklung in Deutschland, die Steigerung der Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und ein „Riester-Abschlag“ für private Vorsorgebeiträge. Nach der Rentenformel hätten nur die ostdeutschen Senioren in diesem Sommer eine leichte Rentensteigerung von 0,1 Prozent bekommen, die Rentner im Westen hätten dagegen ein Rentenkürzung von 0,1 Prozent hinnehmen müssen. Insofern fahren sie mit der Nullrunde sogar besser.

Meine Krankenkasse hat am Jahresanfang die Beiträge erhöht, zum 1. April will sie ihren Beitragssatz wieder senken. Wie wirkt sich das bei meiner Rente aus?

Wenn Rentner bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflicht- oder freiwillig versichert sind, berücksichtigen die Rentenversicherer Beitragsänderungen mit einer Frist von drei Monaten. In Ihrem Fall heißt das: Zum 1. April bekommen Sie weniger Rente, zum 1. Juli dann wieder mehr.

Was gilt bei Privatpatienten?

Bei privat Versicherten wird nur einmal im Jahr – zum 1. Juli – angepasst. Maßgeblich ist dabei nicht der individuelle Versicherungsbeitrag, sondern der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen.

Schulzeiten sollen künftig bei der Rente nicht mehr berücksichtigt werden. Ich gehe nächstes Jahr in Rente. Gilt das schon für mich?

Im Zuge der Rentenreform, die demnächst beschlossen werden soll, sollen Schul- und Hochschulzeiten künftig nicht mehr rentensteigernd wirken. Bisher rechnen die Rentenversicherer für die Schul- und Hochschulausbildung den Versicherten noch drei Rentenjahre an. Das soll sich ändern. Rentner, die ab dem Jahr 2009 in Rente gehen, bekommen für ihre Schulzeiten keine höhere Rente mehr. Für die Jahre 2005 bis 2008 sind jedoch Übergangsvorschriften vorgesehen.

Ist meine Schulzeit gar nichts mehr wert?

Doch: Schul- und Hochschuljahre sind auch weiterhin wichtig, wenn es um die Frage geht, ob Sie bestimmte Wartezeiten erfüllt haben – etwa bei der Rente für langjährig Versicherte, Schwerbehinderte oder bei der Erwerbsminderungsrente.

Ich habe eine Erzieherfachschule besucht. Gilt für mich etwas anderes?

Ja, wenn für bestimmte Berufe der Besuch einer Fachschule vorgeschrieben ist, wirken die Zeiten an der Fachschule weiter rentensteigernd. Das gilt etwa für Erzieher, Logopäden, Ergotherapeuten oder Krankengymnasten. hej

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