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Wirtschaft: "Muß ich Baulärm im Urlaub dulden?"

Ihre Fragen zum Thema Reiserecht, Reiseversicherung und Urlaubskasse: Drei Experten antworten Ich habe eine Reise in die USA gebucht. Jetzt fordert der Veranstalter nach, weil der Dollar so stark gestiegen ist.

Ihre Fragen zum Thema Reiserecht, Reiseversicherung und Urlaubskasse: Drei Experten antworten Ich habe eine Reise in die USA gebucht. Jetzt fordert der Veranstalter nach, weil der Dollar so stark gestiegen ist. Muß ich zahlen? FRANCKE: Es kommt darauf an, ob sich der Veranstalter Preisänderungen etwa bei Währungsschwankungen vorbehalten hat. Steht das nicht in den Reisebedingungen, dann müssen Sie auch nichts nachzahlen. Der alte Preis gilt auch dann weiter, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt weniger als vier Monate liegen. Eine Preiserhöhung ist auch nicht mehr möglich, wenn es bis zum Antritt nur noch weniger als 20 Tage sind. Außerdem können Sie bei einer Preiserhöhung von mehr als fünf Prozent von der Reise ganz zurücktreten. Kann ich auch außerhalb Europas mit Eurocheque und EC-Karte bezahlen? NEUMANN: Seit 1998 können Sie die EC-Karte weltweit einsetzen - an Automaten oder in Geschäften, die das Maestro-Zeichen tragen. Viele Banken haben die Gebühren für das Abheben im Ausland verändert. Informieren Sie sich darüber, bevor Sie losfahren. Eurocheques werden nur in Europa akzeptiert. Und da auch immer weniger. Banken in Norwegen und Schweden nehmen keine mehr an, auch in Italien und Frankreich akzeptieren immer weniger Banken Eurocheques. Ich gehe für ein Jahr in die USA. Welche Krankenversicherung brauche ich? DROBKEWITZ: Ihre gesetzliche Krankenversicherung gilt nur in den Ländern der EU. Für die USA müsen Sie eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Die üblichen Jahresverträge sind aber auf Urlaubsreisen ausgerichtet und meist auf einen Aufenthalt von sechs Wochen beschränkt. Sie sollten also auf keinen Fall einen Jahresvertrag abschließen. Einige Versicherungen bieten aber auch Tarife auf Tagesbasis an, die Sie genau über die Anzahl der Tage, die Sie in den USA verbringen, abschließen können. Der Reiseveranstalter hat mir mitgeteilt, daß ich in meinem Urlaubshotel mit Baulärm rechnen muß. Wie soll ich reagieren? FRANCKE: Gehen Sie davon aus, daß es dort wirklich sehr laut sein wird, sonst hätte der Veranstalter Sie nicht gewarnt. Das wäre dann ein gravierender Mangel, der den Urlaubszweck vereitelt, und Sie können ohne Abzüge vom Preis von der Reise zurücktreten. Wollen Sie trotzdem reisen, weil Sie keine andere Wahl haben, schreiben Sie dem Reiseveranstalter, daß Sie den Mangel zur Kenntnis nehmen, sich aber Ansprüche vorbehalten. Sonst können Sie hinterher nicht mehr reklamieren. Kann ich auch mit meiner Kreditkarte im Ausland Bargeld am Automaten holen? NEUMANN: Das ist nicht zu empfehlen. Die Kreditkarte ist für das bargeldlose Bezahlen gedacht. Bei der Eurocard zahlen Sie zum Beispiel für eine Barabhebung zwei Prozent, mindestens aber zehn DM. Sie sollten also neben Ihrer Kreditkarte auch Eurocheque-Karte und Reiseschecks mitnehmen. Ich habe ein Zimmer mit Balkon gebucht, aber nicht bekommen. Kann ich Geld zurückverlangen? FRANCKE: Ja, weil Sie nicht das bekommen haben, was sie gebucht und bezahlt haben. Bei fehlendem Balkon können Sie bei einer Pauschalreise zwischen fünf und zehn Prozent zurückfordern. Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung, wenn ich in Spanien Urlaub mache? DROBKEWITZ: Im Prinzip nein. Innerhalb der EU haben Sie Anspruch auf ärztliche Versorgung, wenn Sie einen Auslandskrankenschein vorlegen. Den gibt es bei Ihrer Krankenkasse. Drei Gründe sprechen trotzdem dafür, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen: Viele Ärzte verlangen Barzahlung und lehnen eine Behandlung von Ausländern auf Krankenschein ab. Außerdem erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse die Behandlung nur nach den inländischen Höchstbeträgen. Wenn die Behandlung im Ausland also teurer ist, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen. In jedem Fall übernimmt die Kasse nicht die Kosten für Ihren Rücktransport - auch nicht, wenn er vom Arzt angeordnet wird. Eine Auslandskrankenversicherung für drei Wochen Urlaub bekommen Sie schon für sechs DM.

Ihre Fragen beantworteten Gabriele Francke (Verbraucherzentrale Berlin), Silke Neumann (Euro Kartensysteme) und Dieter Drobkewitz (Stiftung Warentest).

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