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Wirtschaft: Musterklage gegen Preiserhöhungen

Fast alle Gasversorger haben ihre Preise erhöht. Da der Gaspreis an den Ölpreis gebunden ist und das Öl teurer geworden ist, haben die Gasanbieter ihre Tarife um rund zehn Prozent verteuert.

Fast alle Gasversorger haben ihre Preise erhöht. Da der Gaspreis an den Ölpreis gebunden ist und das Öl teurer geworden ist, haben die Gasanbieter ihre Tarife um rund zehn Prozent verteuert.

DIE PROTESTE

Die Verbraucherzentralen (VZ) und der Bund der Energieverbraucher haben die Kunden aufgefordert, sich der Preiserhöhung zu widersetzen. Entsprechende Musterbriefe finden sich im Internet (www.energienetz.de, www.verbraucherzentrale-bremen.de). Rund 200000 Verbraucher haben inzwischen protestiert, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der VZ Hamburg. Sanktionen gab es bislang nicht, die Anbieter warten ab: „Wir haben weder das Gas abgedreht noch die Kunden verklagt“, heißt es beim Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft.

DIE METHODEN

Die Verbraucherzentralen sind jedoch unterschiedlicher Meinung, wie die Kunden vorgehen sollten. So empfiehlt die VZ Berlin, den geforderten Betrag zu zahlen – aber nur unter Vorbehalt. Das ist auch der Weg, den die meisten Gasag-Kunden gewählt haben. Rund 5000 Einsprüche sind bislang beim Berliner Versorger eingegangen, sagt die Gasag. Davon hätten nur rund 60 Kunden angekündigt, dass sie den Rechnungsbetrag um jene sechs bis acht Prozent kürzen wollen, die zum 1. Dezember draufgeschlagen worden sind.

DIE KÜRZUNGEN

Die Rechnung zu kürzen, empfehlen die Verbraucherzentralen Hamburg und Bremen als den richtigen Weg. Der Grund: „Wenn der Verbraucher unter Vorbehalt zahlt, ist das Geld erst einmal weg“, sagt Günter Hörmann. Um sein Geld zurückzubekommen, müsse der Kunde klagen und im Prozess beweisen, dass die Preiserhöhung unbillig war. Das kann er aber nicht, weil er die Kalkulation des Versorgers nicht kennt. Wer seine Rechnung kürzt, dreht den Spieß um. Denn dann muss der Versorger nachweisen, dass die Preiserhöhung angemessen war. Das Risiko: Der Versorger bestimmt, ob und wann er klagt.

SAMMELKLAGE

Viele Kunden möchten aber jetzt schon wissen, ob die Preiserhöhungen gerechtfertigt sind. Das Amtsgericht Heilbronn hat jetzt erstmals eine entsprechende Feststellungsklage für zulässig gehalten (AZ.: 15 C 4394/04). Die VZ Hamburg betreut nun eine Sammelklage von 100 Betroffenen, die noch im März beim Landgericht Hamburg eingereicht werden soll. Ziel: Feststellung, dass die Preiserhöhungen des Versorgers Eon Hanse unzulässig sind.

STROM

Was für das Gas gilt, ist grundsätzlich auch beim Strom möglich. Da hier jedoch – anders als beim Gas – keine Monopole bestehen, empfehlen Verbraucherschützer, lieber den Stromanbieter zu wechseln (siehe oben) . hej

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