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Wirtschaft: Musterverfahren signalisiert eine Entscheidung zugunsten von neuen Anbietern bei der Stromdurchleitung

Die Wettbewerbsposition für die neuen Stromanbieter gegenüber Stadtwerken wird sich voraussichtlich verbessern. Das Bundeskartellamt signalisierte in einem Musterverfahren wegen unzulässig hoher Kosten für Wettbewerber bei der Stromdurchleitung eine Entscheidung zu Gunsten von neuen Anbietern und gegen wettbewerbsverzerrende Ansprüche von Stadtwerken.

Die Wettbewerbsposition für die neuen Stromanbieter gegenüber Stadtwerken wird sich voraussichtlich verbessern. Das Bundeskartellamt signalisierte in einem Musterverfahren wegen unzulässig hoher Kosten für Wettbewerber bei der Stromdurchleitung eine Entscheidung zu Gunsten von neuen Anbietern und gegen wettbewerbsverzerrende Ansprüche von Stadtwerken. Mit dieser sich abzeichnenden Haltung seien die Weichen für eine Liberalisierung des Strommarkts gestellt, betonte Gero Lücking von Seiten der Beschwerdeführer nach einer Anhörung am Mittwoch in Bonn. Ein Sprecher des Kartellamts verwies jedoch darauf, dass es bislang nur einen Zwischenstand gebe und das Amt jetzt bestrebt sei, so rasch wie möglich zu entscheiden. Nach einer vorläufigen Position des Kartellamts missbrauchten die Stadtwerke München, gegen die sich die Beschwerde richtet, ihre marktbeherrschende Stellung bei der Belieferung von Tarifkunden, wenn sie den Zugang zu ihrem Netz verteuert.

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