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Wirtschaft: Nachbar mit Dachschaden

Wie wird in einer Doppelhaushälfte die Ursache für einen Feuchtigkeitsschaden gefunden und beseitigt?

WAS STEHT INS HAUS?

Vor fünf Jahren haben wir von einem Bauunternehmer mit unseren Nachbarn zusammen ein Doppelhaus errichten lassen. Eine Doppelhaushälfte gehört uns also. Unser Nachbar hat sein Dach ausbauen lassen, wir nicht. Nun mussten wir feststellen, dass an unseren Decken unterhalb des Dachgeschosses Feuchtigkeitsschäden entstanden sind. Unser Nachbar behauptet, dass das Bauunternehmen unser Dach mangelhaft abgedichtet hat. Wie können wir feststellen, wer dafür verantwortlich ist? Außerdem sind vielleicht die Mängelansprüche gegen den Bauunternehmer bereits verjährt?

WAS STEHT IM GESETZ?

Sofern ein Haus gebaut wird und dieses mangelhaft ist, können Sie unter anderem vom Bauunternehmen die Mängelbeseitigung verlangen oder nach entsprechend erfolgloser Aufforderung den Mangel selbst beseitigen und die hierfür verauslagten Kosten verlangen. Bei einem Hausbau verjähren entsprechende Ansprüche nach fünf Jahren, wenn der Bauunternehmer verantwortlich ist. Sollte hingegen der Nachbar einen Schaden verursacht haben, der auf Ihre Haushälfte übergegangen ist, gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese beginnt, wenn Sie von dem Schaden Kenntnis erlangen. Das Ganze ist in den § 634 und 634 a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. In Ihrem Falle ist es aber leider zunächst schwierig, überhaupt zu ermitteln, wodurch der Mangel, also die Feuchtigkeit, entstanden ist. Die Ursache der Feuchtigkeit sollte daher zunächst durch einen Sachverständigen ermittelt werden. Dann wissen Sie, ob Sie gegen den Hausbauer oder Ihren Nachbarn vorgehen müssen. Um nicht doppelte Sachverständigenkosten bezahlen zu müssen, empfiehlt sich die Einleitung eines sogenannten selbstständigen Beweisverfahrens. Dies ist ein gerichtliches Verfahren, innerhalb dessen ein Sachverständiger vom Gericht bestellt wird und die Mängel und die Ursachen ermittelt. Dieses Verfahren verhindert im Übrigen auch die Verjährung der Ansprüche. Sicherheitshalber sollte sich dieses Verfahren gegen den Bauunternehmer und den Nachbarn richten.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Bei Feuchtigkeitsmängeln ist immer Vorsicht geboten. Mängel an einem Bauwerk verjähren nach fünf Jahren seit der Abnahme des Bauwerks. Daher sollte sorgsam geprüft werden, ob eine Forderung verjähren könnte. Die Verjährung kann verhindert werden, indem das beschriebene Beweisverfahren oder sogleich eine Klage eingereicht wird. Grundsätzlich hemmt auch ein Mahnbescheid die Verjährung, dazu muss allerdings feststehen, wer für den Mangel verantwortlich ist, ferner muss der Schadensverursacher die Mängelbeseitigung verweigert haben. Ich empfehle zur Minimierung der Kosten, sich mit dem potenziellen Gegner frühzeitig außergerichtlich auf einen gemeinsamen Sachverständigen zu einigen und sich dessen Meinung hinsichtlich der Verursachung und Beseitigung der Schäden und der Kostenübernahme zu unterwerfen.

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