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Nachrichten: Aktuelles aus der Berufswelt

Teamfähigkeit mangelhaft: Betriebe sind oft unzufrieden mit AzubisViele Ausbildungsbetriebe sind weiterhin unzufrieden mit den Fähigkeiten der Schulabgänger. Zwar seien die Bewerber in Deutsch und Mathematik etwas besser geworden, sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, der „Saarbrücker Zeitung“ vom Freitag.

Teamfähigkeit mangelhaft: Betriebe sind oft unzufrieden mit Azubis

Viele Ausbildungsbetriebe sind weiterhin unzufrieden mit den Fähigkeiten der Schulabgänger. Zwar seien die Bewerber in Deutsch und Mathematik etwas besser geworden, sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, der „Saarbrücker Zeitung“ vom Freitag. „Das trifft leider nicht auf ihre Sozialkompetenzen wie Teamfähigkeit oder Leistungsfähigkeit zu. Hier hat die Unzufriedenheit der Betriebe mit den Bewerbern sogar noch zugenommen.“ Schweitzer wies zugleich darauf hin, dass die Unternehmen dringend Nachwuchs benötigten. Derzeit gebe es 33 500 freie Ausbildungsplätze und 21 000 unversorgte Bewerber. dpa

Eisherstellen als Beruf: Neue Ausbildung startet im August

Im August soll die neue Ausbildung Fachkraft für Speiseeis starten. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Die Lehre dauert drei Jahre, wobei die Inhalte des ersten und zweiten Lehrjahrs weitgehend identisch sind mit den Ausbildungsinhalten der Fachkraft im Gastgewerbe. Im dritten Jahr konzentrieren sich die Azubis auf die Speiseeisherstellung. Die bisher bestehende zweijährige Ausbildung zum Speiseeishersteller wird mit der neuen Lehre voraussichtlich entfallen, erläutert Andreas Pieper vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). dpa

Rechnen für Arbeitgeber: Fehler führt zu unbefristeter Stelle

Verrechnet sich der Arbeitgeber bei der Dauer einer sachgrundlosen Befristung, geht das zu seinen Lasten. Dauert die Befristung durch den Rechenfehler länger als die gesetzlich erlaubten zwei Jahre, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Aktenzeichen: 2 Sa 237/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Industrie- und Handelstag hin. In dem verhandelten Fall war die Klägerin beim Arbeitgeber vom 30. Juli 2010 bis zum 30. Juli 2012 beschäftigt – also zwei Jahre und einen Tag. Laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine Befristung ohne Sachgrund aber maximal für eine Dauer von bis zu zwei Jahren zulässig (Paragraf 14 TzBfG). dpa

Andere einladen verboten: Kantinenkarte nur für Inhaber

Arbeitnehmer können Ärger bekommen, wenn sie Externe mit ihrer Kantinenkarte im Betrieb zum Essen einladen. Das gilt zumindest, wenn der Arbeitgeber das Kantinenessen subventioniert. „Damit gewähren Mitarbeiter Externen einen Vorteil, den der Arbeitgeber nur ihnen zugedacht hat und der den Dritten nicht zusteht“, erläutert Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Kommt das heraus, müssten Angestellte schlimmstenfalls mit einer Abmahnung rechnen, da sie die Treupflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzen. dpa

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