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Wirtschaft: Nachtragshaushalt

Wenn die im Haushaltsplan bewilligten Ausgaben nicht ausreichen oder auf Grund neuer Steuerschätzungen die Einnahmen geringer ausfallen, muss ein Nachtragshaushalt (siehe nebenstender Bericht) im Bundestag eingebracht werden. Dieser gilt als eine Ergänzung zum bereits eingereichten Haushaltsplan und wird wie ein Gesetz behandelt.

Wenn die im Haushaltsplan bewilligten Ausgaben nicht ausreichen oder auf Grund neuer Steuerschätzungen die Einnahmen geringer ausfallen, muss ein Nachtragshaushalt (siehe nebenstender Bericht) im Bundestag eingebracht werden. Dieser gilt als eine Ergänzung zum bereits eingereichten Haushaltsplan und wird wie ein Gesetz behandelt. In der Vergangenheit war das in der Bundesrepublik keine Seltenheit, weil wegen der Rezession oft eine zusätzliche Kreditaufnahme nötig war. Übersteigen die Mehrausgaben der Bundesregierung die Marke von fünf Milliarden Euro, ohne dass dafür ein neuer Plan vorgelegt wurde, verstößt die Regierung gegen das Budgetrecht des Parlaments und macht sich strafbar. Grundsätzlich ist der Bundeshaushalt nur verfassungsgemäß, wenn die neuen Schulden nicht höher liegen als die Investitionen. sök

LEXIKON

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