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Wirtschaft: Nachweislich fit

„Hält jung“, „vital“, „macht fit“, „ reich an Vitamin C “, „fettfrei“, „zuckerfrei“, „kalorienarm“ – die Gesundheitsversprechen, die viele Hersteller von Zuckerbonbons oder Vitaminsäften ihren Kunden machen, ließen sich endlos fortführen. Viele Verbraucher sind misstrauisch.

„Hält jung“, „vital“, „macht fit“, „ reich an Vitamin C “, „fettfrei“, „zuckerfrei“, „kalorienarm“ – die Gesundheitsversprechen, die viele Hersteller von Zuckerbonbons oder Vitaminsäften ihren Kunden machen, ließen sich endlos fortführen. Viele Verbraucher sind misstrauisch. Zu Recht, befand die EU. Nach jahrelangem Tauziehen mit der Industrie hat das EU-Parlament den Weg für die sogenannten Health Claims freigemacht. Hinter dem Begriff verbirgt sich die Regelung, Werbebotschaften von Produkten strenger zu überwachen und so die „Guten“ von den „Schlechten“ zu trennen. Konkret: Was drauf steht, muss auch drin, sprich wissenschaftlich nachgewiesen sein. Während die Lebensmittelhersteller über bürokratische Hürden klagen, können Verbraucher von der neuen Verordnung profitieren, die ab Mitte 2007 verbindlich gilt. Ein Müsli, das viel Schokolade und viel Zucker enthält, darf dann nicht mehr „kerngesund“ heißen. Auch Floskeln wie „steigert Ihr Wohlbefinden“ sind nicht wissenschaftlich belegt und werden darum verboten. Und nur, wenn ein Produkt weniger als drei Gramm F ett pro 100 Gramm enthält, darf es sich künftig „fettarm“ nennen. „Zuckerarm“ sind danach nur Lebensmittel, in denen nicht mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Gramm stecken. ibr

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