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Wirtschaft: Neue Anklage wegen Untreue im Vulkan-Fall

(stg). Das Landgericht Bremen hat eine neuerliche UntreueAnklage gegen den früheren Vulkan-Chef Friedrich Hennemann nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

(stg). Das Landgericht Bremen hat eine neuerliche UntreueAnklage gegen den früheren Vulkan-Chef Friedrich Hennemann nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Dagegen muss der frühere Finanzvorstand Günter Smidt noch einmal vor Gericht. Hennemann, Smidt und ein weiteres Vorstandsmitglied des zusammengebrochenen Werftenkonzerns waren bereits im Dezember 2001 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie 850 Millionen Mark Beihilfen der Treuhandanstalt nicht sachgemäß verwendet hatten. Smidt soll die Vulkan-Tochter MTW angewiesen haben, einer Unternehmensgruppe 2,3 Millionen Mark für nie erbrachte Beratungen zu bezahlen. Für eine entsprechende Anklage gegen Hennemann sieht die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht.

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