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Wirtschaft: Neue Garantieregeln: Zwei Jahre Garantie beim Kauf von Waren geplant

Bei der kommenden Neuregelung der Garantiefristen in der Europäischen Union will sich die Bundesregierung mit dem EU-Mindeststandard von zwei Jahren begnügen. Eine zuvor angepeilte Ausweitung auf bis zu drei Jahre sei vom Tisch, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Donnerstag in Berlin.

Bei der kommenden Neuregelung der Garantiefristen in der Europäischen Union will sich die Bundesregierung mit dem EU-Mindeststandard von zwei Jahren begnügen. Eine zuvor angepeilte Ausweitung auf bis zu drei Jahre sei vom Tisch, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Donnerstag in Berlin. "Die EU-Richtlinie soll in diesem Punkt eins zu eins ungesetzt werden." Die Entscheidung wurde von Verbraucherschützern kritisiert. Es entstehe der Eindruck, dass die Bundesregierung unter dem Druck der Industrie eingeknickt sei, sagte der stellvertretende Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Berlin, Ernst Ungerer.

Die Verlängerung der Garantiefristen von bislang zumeist sechs Monaten auf zwei Jahre Gewährleistung soll nach den EU-Vorgaben spätestens zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die genaue Gesetzesbegründung werde im Mai folgen; dann beschäftige sich auch das Bundeskabinett mit den neuen Garantieregeln.

Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), Christian Fronczak, sagte in Bonn: "Je länger die Garantiezeiten sind, desto besser ist es für die Kunden." Die Industrie hätte sich bei einer Garantiezeit von drei Jahren stärker bemühen müssen, gute Qualität zu produzieren. Die Regelungen in anderen europäischen Länder würden zeigen, dass dies auch ohne wirtschaftliche Einbußen möglich sei. In Großbritannien hätten Kunden mindestens fünf Jahre Garantie. Handel und Industrie in Deutschland hatten bemängelt, eine weitere Verlängerung der Gewährleistung auf neue Gebrauchsgüter bringe Mehrkosten von bis zu einem Zehntel.

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