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NEUE GRENZE: 450 statt 400 Euro

Minijobber dürfen ab dem kommenden Jahr 50 Euro monatlich mehr verdienen, ohne Abgaben zahlen zu müssen. Mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP beschloss der Bundestag eine Anhebung der so- genannten Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro.

Minijobber dürfen ab dem kommenden Jahr 50 Euro monatlich mehr verdienen, ohne Abgaben zahlen zu müssen. Mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP beschloss der Bundestag eine Anhebung der so- genannten Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro. Mit der Gesetzesänderung wird nun erstmals seit 2003 die Einkommensgrenze für die Minijobs erhöht.

Die Novelle beinhaltet aber auch eine weitere Änderung: Die Minijobs sollen künftig standardmäßig rentenversicherungspflichtig sein. Wer eine neue geringfügige Beschäftigung aufnimmt und – wie bislang – keine Abgaben zahlen will, muss dies dann extra beantragen. In ihrem Gesetzentwurf ging die Regierung allerdings davon aus, dass sich 90 Prozent der betroffenen Minijobber entscheiden werden, keine Abgaben zu zahlen. Bereits bestehende Minijobs unter der alten Grenze von 400 Euro werden auch mit dem neuen Gesetz vorerst automatisch rentenversicherungsfrei bleiben. Den Gewerkschaften zufolge dürfte die Änderung aber an vielen Minijobbern vorbeigehen. Das durchschnittliche Einkommen liegt laut DGB bei 260 Euro. dapd

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