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Wirtschaft: Neue Hürde für die Schwarzarbeit

Berliner Baubranche weitet Meldepflicht aus

Berlin - Mit einigem Stolz verkündeten die Tarifpartner die bundesweit einmalige Einigung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf dem Bau: Mit Beginn des kommenden Jahres wird es eine Meldepflicht für geleistete Arbeitsstunden und gezahlte Löhne geben. Einmütig einigten sich die Industriegewerkschaft Bau, die Fachgemeinschaft Bau und der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg auf den neuen Tarifvertrag. Die zusätzlichen Angaben müssen von den Arbeitgebern an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes weitergeleitet werden.

So hofft man Unternehmen leichter auf die Schliche zu kommen, die schwarz beschäftigen oder den Mindestlohn von 12,40 Euro für gelernte Arbeiter unterschreiten. „Die Hürde, zu betrügen, wird aufgestockt“, sagte der Präsident der Fachgemeinschaft Bau, Kaspar-Dietrich Freymuth, denn „ein Unternehmer müsste von Anfang an die Aufzeichnung der Lohnstunden frisieren“.

Rolf Steinmann vom Bundesvorstand der IG Bau hofft zudem, dass der Vertrag Pilotcharakter habe und auch bald die Bundestarifparteien über die Meldepflicht verhandelten. Insbesondere weil er fürchtet, dass Berliner Unternehmen Nachteile haben könnten, wenn es um die Auftragsvergabe beim Bau des Großflughafens Berlin-Schönefeld gehe. Der Präsident des Bauindustrieverbands, Rainer Eder, glaubt, dass die neue Regelung für die Unternehmen nur einen geringen Aufwand bedeute.

Eder, Steinmann und Freymuth waren sich einig, dass Berlin die „Hauptstadt der Schwarzarbeit“ ist. Die Hälfte der hier im Baugewerbe Beschäftigen seien „Vollzeitschwarzarbeiter“, sagte Freymuth. Zudem sei die Zahl der gemeldeten Bauarbeiter in Berlin dramatisch gesunken. Ende der Neunzigerjahre habe es 55 000 Bauarbeiter in Berlin gegeben, heute seien es noch etwa 10 000. Doch der Schwund sei vorübergehend gestoppt. Rund 12 000 Bauarbeiter sind in Berlin arbeitslos gemeldet.

Die Branchenvertreter kündigten zudem die Einführung eines Sozialversicherungsausweises in Form einer Chipkarte an. Jeder Bauarbeiter müsse sie bei sich führen. Ein Verstoß gelte als Ordnungswidrigkeit.

Philpp Lichterbeck

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